Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Öffentlich Open Access (engl. offener Zugang) meint die kostenlose Veröffentlichung von wissenschaftlicher Literatur im Internet. Jeder kann die Erkenntnisse nutzen, weiter verarbeiten, herunterladen, zitieren oder verlinken. Das soll den wissenschaftliche Austausch befördern.

 

Landesgesetz Die Uni Konstanz folgt bei ihrer Open-Access-Regelung Paragraf 44, Absatz sechs, des Landeshochschulgesetzes. Darin heißt es, dass alle Wissenschaftler an Universitäten des Landes verpflichtet werden sollen, ihr Recht auf Zweitverwertung wahrzunehmen. Dies bezieht sich auf alle Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung, sofern sie zumindest zur Hälfte öffentlich finanziert wurden. Dabei geht es allerdings nur um Beiträge in Fachzeitschriften. Monografien und Bücher sind nicht betroffen.