Mit gelockerten Vorschriften will die Koalition das Bauen erleichtern – Grüne und Schwarze trennen nur noch wenige Unterschiede vom Kompromiss.

Stuttgart - Der grün-schwarze Streit über die Reform der Landesbauordnung setzt (anders als der Konflikt ums Landtagswahlrecht) die Koalition keinem Stresstest aus. Und doch zerrt das Hickhack um Fahrradstellplätze oder Dachbegrünungen an den Nerven der Beteiligten – zumal die Argumente seit mehr als einem Jahr ausgetauscht sind und sich die baupolitische Bedeutung in engen Grenzen hält. „Möglichst im ersten Halbjahr 2018“ wolle die Landesregierung einen Gesetzentwurf ins Parlament bringen, teilte kürzlich Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) der Landtags-FDP mit, gab aber zu bedenken, die „regierungsinternen Abstimmungen“ seien noch nicht abgeschlossen.

 

Allerdings klingen die Signale aus den beiden Lagern derart optimistisch, dass die Differenzen nur noch gering sein können. „Ich sehe die Möglichkeit, dass wir bei der Landesbauordnung zusammenkommen“, sagte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz unserer Zeitung. Und der wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tobias Wald, findet: „Wir sind auf gutem Weg, die Grünen sind nicht mehr weit entfernt von uns.“

Legt man ein aktuelles Eckpunktepapier des Ministeriums zu Grunde, in dem die geplanten Veränderungen samt Haltung der beiden Regierungsfraktionen notiert sind, zeigen sich tatsächlich nur noch wenige Unterschiede. Grüne und CDU sind sich im wesentlichen einig, dass der Wohnungsbau erleichtert werden soll, deshalb sollen zahlreiche Vorschriften der alten Bauordnung vereinfacht werden oder schlicht wegfallen. So soll zum Beispiel das Gebot, dass Gebäude und Feuerstätten von Wäldern 30 Meter entfernt sein müssen, aufgehoben werden. Dies stehe „in vielen Fällen einer Bebauung entgegen“, heißt es zur Begründung. Auch die Pflicht zur Einrichtung von Kinderspielplätzen wird abgeändert.

Kommunen sollen entscheiden

In vielen Fällen – auch bei den Spielplätzen – legt man die bisher starr im Gesetz fixierte Pflicht ins Ermessen der Kommunen. Die kennten die örtlichen Bedürfnisse schließlich am besten, sagt Wald. Die CDU hat deshalb vor Weihnachten vorgeschlagen, die kommunale Karte auch in dem symbolbeladenen Streit über die Vorgabe für Bauherren zu spielen, pro Wohneinheit zwei wettergeschützte Fahrradstellplätze zu bauen. Die Gemeinden sollen künftig in ihren örtlichen Bauvorschriften abweichen dürfen von der landesgesetzlichen Vorgabe und auch mal nur einen Fahrradabstellplatz pro Wohnung erlauben.

Ziehen die Grünen da mit? Die Landesbauordnung lasse doch schon bisher Ausnahmen von der Stellplatzpflicht zu, sagt Schwarz. Vielleicht müsse man diese Öffnungsklausel einfach „neu auslegen“. Im Eckpunktepapier des Ministerium heißt es jedenfalls zum Votum der Grünen: „Kompromisslösung teilweise zugestimmt.“ Allerdings wehren diese sich nach wie vor gegen die Lockerung der Pflicht, dass Stellplätze „ebenerdig“ sein müssen. Das Wörtchen „möglichst“ möchten sie damit nicht kombiniert wissen – während die CDU argumentiert, dass dies eine flächen- und kostenintensive Ausstattungsanforderung sei, die in vielen Fällen zu einer Reduzierung nutzbarer Wohnflächen führt.

An diesem Dienstag will sich die CDU-Fraktion noch einmal über die Vorlagen beugen. Dann soll das Wirtschaftsministerium auf der Basis der Eckpunkte einfach einmal einen Gesetzentwurf anfertigen. Wald: „Dann müssen wir schauen, ob die Grünen mitziehen.“ In den allermeisten Punkten, etwa bei den Vorgaben für die Barrierefreiheit oder den Erleichterungen beim Holzbau, sei man sich doch einig. Auch Schwarz plädiert dafür, sich bei der Reform „auf die wichtigen Themen zu konzentrieren“. Das bedeutet für ihn zum Beispiel, dass das Bauen mit Holz oder neuen Werkstoffen wie Textilbeton erleichtert wird.