Der Stuttgarter Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vor den Weihnachtsferien nach zwölf Jahren Verfahrensdauer einen neuen Bebauungsplan für das Leonhardsviertel beschlossen. Durch ihn sind Vergnügungsstätten, Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe nicht mehr zulässig. Diskotheken und Tanzlokale sind lediglich eingeschränkt möglich, sofern sie nicht zu viel Lärm machen. Die Stadtverwaltung müsste nun eigentlich ihre rechtlichen Möglichkeiten gestärkt sehen, das älteste Quartier der Stadt in ein urbanes, gemischt genutztes Gebiet zu verwandeln, das durch den Ausschluss von Rotlichtbetrieben auch tagsüber belebt werden könnte.