Streit über neue Landesbauordnung Hilfe für Wettbüros und Bordelle

Das Leonhardsviertel soll dank eines neuen Bebauungsplans urbaner werden. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Ein Bebauungsplan verbietet nun Prostitution und Glücksspiel im Leonhardsviertel. Grün-Schwarz hält aber mit einem Gesetz dagegen, das Baugenehmigungen nicht mehr für zwingend erachtet.

Der Stuttgarter Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vor den Weihnachtsferien nach zwölf Jahren Verfahrensdauer einen neuen Bebauungsplan für das Leonhardsviertel beschlossen. Durch ihn sind Vergnügungsstätten, Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe nicht mehr zulässig. Diskotheken und Tanzlokale sind lediglich eingeschränkt möglich, sofern sie nicht zu viel Lärm machen. Die Stadtverwaltung müsste nun eigentlich ihre rechtlichen  Möglichkeiten  gestärkt sehen,  das älteste Quartier der Stadt in ein urbanes, gemischt genutztes Gebiet zu verwandeln, das durch den Ausschluss von Rotlichtbetrieben auch tagsüber belebt werden könnte.

 

Rückendeckung vom Land

Dass allerdings die vom neuen Bebauungsplan betroffenen Hauseigentümer und Betreiber der Etablissements kampflos das Feld räumen und dorthin umziehen, wo ihr Gewerbe gestattet ist, jenseits der B 14, ist nicht zu erwarten. Nicht nur, dass sie sich mit dem Verweis auf früheren Schriftverkehr mit den städtischen Behörden auf einen Vertrauensschutz berufen, sie können womöglich auch bald mit Rückendeckung der grün-schwarzen Landesregierung zuversichtlich mit der Stadt in den Clinch gehen.

Baubürgermeister Peter Pätzold (Grüne) zeigte sich zwar nach der Abstimmung zufrieden, den Bebauungsplan für das Leonhardsviertel gegen die Stimmen von CDU, AfD und FDP mit der ökosozialen Mehrheit (plus Freie Wähler) durchgesetzt zu haben. Er teilte aber auf Anfrage mit, dass die vom Landesgesetzgeber angedachte und mittlerweile vom Kabinett auf den Weg ins Parlament gebrachte Änderung der Landesbauordnung (LBO) „uns im Hinblick auf die dort vorhandenen, aber nicht baurechtlich genehmigten Bordelle Schwierigkeiten bereiten wird“.

Illegal – aber mit Bestandsschutz

Die Gesetzesreform hätte zudem auch weitreichende Folgen für Wettbüros, die meist illegal errichtet und in weiten Teilen unerwünscht, künftig ebenso Bestandsschutz erhalten könnten wie illegal errichtete Fitnessstudios. Auch große Bürogebäude in Mischgebieten, die in allgemeine Wohngebiete umgewandelt werden könnten, könnten in alle Ewigkeit geschützt sein.

Konkret plant die Landesregierung, den Bestandsschutz für Gebäude zu erweitern – auch für solche, die keine Baugenehmigung haben, weshalb auch nachweislich illegale Nutzungen profitieren würden. Laut Stadt und Städtetag würde damit die seit vier Jahren vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim etablierte Rechtsprechung geändert, nach der es seit dieser Zeit „Bestandsschutz nur geben kann, wenn es eine Baugenehmigung gibt“.

Gericht ist lernfähig

Bis 2020 war es im Land dagegen möglich, selbst dann einen Bestandsschutz für eine Nutzung zu unterstellen, wenn eine formell nie genehmigte bauliche Anlage irgendwann in der Vergangenheit materiell rechtmäßig war – sie also zeitweise theoretisch hätte genehmigt werden können. Das machte den städtischen Anwälten bei Prozessen gegen Eigentümer und Betreiber von Bordellen große Probleme. Diesen Passus will die Landesregierung nun – gegen die vorherrschende Meinung aller Verwaltungsgerichtshöfe – wieder einführen.

Damit würden den Kommunen die Möglichkeiten zum präventiven Verhindern städtebaulich unerwünschter Nutzungen genommen, so Pätzold. Dann könne man die Daumenschrauben bei einer nie genehmigten bauliche Anlage nur noch dann anlegen, wenn sie schon seit ihrer Errichtung auch gegen materielles Baurecht verstößt. Das war aber etwa bei den Wettbüros, als sie vor rund 15 Jahren entstanden, ohne Bauanträge gestellt zu haben, nicht der Fall. Sie waren in den  meisten  Gebieten unerwünscht und ohne Baugenehmigung eingerichtet worden, aber eben von der Rechtslage noch nicht erfasst – und was nicht verboten ist, ist unter Umständen materiell zulässig.

„Widerspricht dem Anstandsgefühl“

Eine geänderte Rechtsprechung hätte laut Stadtverwaltung also zur Folge, dass sich der gesetzestreu verhaltende Bauherr, der eine Genehmigung beantragt, dem Risiko aussetzt, dass der Bebauungsplan geändert wird. Wer bewusst illegal ohne „roten Punkt“ baut, aber zu diesem Zeitpunkt eine materiell-legale Nutzung vorweist, dem drohe dagegen keine Nutzungsuntersagung. „Das widerspricht dem Anstandsgefühl jedes billig und gerecht Denkenden“, so Bürgermeister Pätzold. Der Landesgesetzgeber unterlaufe zudem seinen eigenen Willen. Der sehe in vielen Fällen eine Genehmigungspflicht vor, belohne aber gleichzeitig rechtswidriges Verhalten.

Deshalb laufen die Vertreter von Kommunen gegen diesen Teil der LBO-Reform weiter Sturm und hoffen darauf, dass dessen Sprengkraft von den Fraktionen der Grünen und der CDU doch noch rechtzeitig erkannt wird und sie die Änderung verhindern. Allerdings ist die Materie nicht leicht zu durchdringen. Das dürfte der Grund sein, dass die vielfältigen Warnungen bisher wirkungslos blieben.

Land will nur klarstellen

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sagt, die Änderung sei vom „Strategiedialog bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ des Staatsministeriums empfohlen worden. Man stelle „nur klar, wie in Sachen Bestandsschutz die Rechtsprechung war und ist“. Es handele sich nicht um eine Verschärfung. Ministerin Nicole Razavi (CDU) steht zudem auf dem Standpunkt, es stimme nicht, dass sich der VGH mit dem Fehlen einer Baugenehmigung für die Genehmigung zum Abbruch oder eine Nutzungsuntersagung zufriedengebe. Pätzold hält diese Aussagen für eine „Fehleinschätzung“, und die Gesetzesänderung würde weiter greifen als vom Ministerium gewünscht. Daher sollte der Landtag auf eine Änderung in diesem Punkt „dringend verzichten“.

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