Streit über neue Landesbauordnung Rettet das Land die Bordelle im Leonhardsviertel?
In dem überarbeiteten Gesetz wird der Bestandsschutz gestärkt – auch der von Prostitutionsstätten. Das Leonhardsviertel könnte dann nicht neu gestaltet werden.
In dem überarbeiteten Gesetz wird der Bestandsschutz gestärkt – auch der von Prostitutionsstätten. Das Leonhardsviertel könnte dann nicht neu gestaltet werden.
Die grün-schwarze Landesregierung läuft Gefahr, dass ihre geplante Ausweitung des Bestandsschutzes bei der Änderung der Landesbauordnung (LBO) die Planungshoheit der Kommunen massiv einschränkt. In Stuttgart würde sie sogar das geplante Verbot von Prostitutionsstätten im Leonhardsviertel durch einen Bebauungsplan verhindern. Und nicht nur das: Blieben die bisherigen Bordelle erhalten, dürfte es der Stadt schwerfallen, weitere Anträge auf Betriebsgenehmigungen abzulehnen. Grünen-Vertreter in der Stadtverwaltung sind sich sicher, dass ihre Parteifreunde in der Regierung die Tragweite der Änderungen nicht einschätzen können, und laufen deshalb seit der Bekanntgabe der Änderungen Sturm gegen das Vorhaben. Die Landes-Grünen scheinen in jüngster Vergangenheit keinen Blick in die Niederungen der Stuttgarter Kommunalpolitik geworfen zu haben, andernfalls wäre die öffentlich inszenierte Auseinandersetzung zwischen der Grünen-Bezirksvorsteherin von Stuttgart-Mitte, Veronika Kienzle, und einem Bordellbetreiber genau zu diesem Thema sicher nicht unbemerkt geblieben. Deutlich äußert sich auch der baden-württembergische Städtetag: In seiner von Baubürgermeister Peter Pätzold (Grüne) unterstützten Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung wird heftige Kritik laut – und explizit die Auswirkung auf Prostitutionsstätten erwähnt.
Dagegen kann sich die CDU-Gemeinderatsfraktion über die im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ihrer Parteifreundin Nicole Razavi ausgearbeitete Änderung des Paragrafen 76 freuen. CDU, AfD und FDP sprachen sich zuletzt gegen das Verbot von Bordellen und bordellartigen Betrieben im ältesten Stuttgarter Quartier aus, weil sie glauben, Polizei und Sozialarbeiter würde die Arbeit bei einer Konzentration von Betrieben auf kleinem Raum erleichtert. Die Union im Bund will die Prostitution dagegen bekämpfen – mit dem Nordischen Modell, das die Freier bestraft, nicht aber die von Ausbeutung bedrohten Prostituierten.
In Stuttgart erhitzt die Debatte über den Zustand des Leonhardsviertels seit Langem die Gemüter, die Hartnäckigkeit von Bordellbetreibern und Behörden im Streit über Genehmigungen und Untersagungen beschäftigt die Gerichte. Die Rechtslage ist kompliziert, aus Sicht der Stadt aber eindeutig. Baurechtsamtsleiterin Kirsten Rickes hat im zuständigen Ausschuss am 14. Dezember 2021 betont, es gebe im Leonhardsviertel kein einziges baurechtlich genehmigtes Bordell. Denn der für Rechtsfragen zuständige Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim habe im Urteil vom 9. November 2020 (AZ: 3 SW 2590/18) „seine alte Rechtsprechung offiziell aufgehoben und deutlich zum Ausdruck gebracht . . .: Bestandsschutz kann es nur geben, wenn es eine Baugenehmigung gibt.“
Bis dahin war es durchaus möglich, einen Bestandsschutz für eine Nutzung zu unterstellen, für die es zwar keine Genehmigung gab, aber die schon zu einem Zeitpunkt existierte, als sie vom Planungsrecht her zulässig gewesen wäre. Von dieser Rechtsauffassung war die Stadt selbst in Bezug auf die Bordelle im Leonhardsviertel lange geleitet und agierte entsprechend vorsichtig mit Verboten.
Mit ihrem Bebauungsplan „Vergnügungsstätten“, der im Herbst verabschiedet werden soll und Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Wettbüros und Spielhöllen nur unter strengen Vorgaben lediglich innerhalb des Citybereichs ermöglicht, will sie endgültig Rechtssicherheit schaffen. Der Plan soll aber auch die Grundlage für eine komplette Neuordnung der Leonhardsvorstadt bieten, die etwa durch den Bau des Hauses für Film und Medien und die Neuordnung des Areals nach dem Abriss des Züblin-Parkhauses geprägt wird.
Solche Ziele sieht der Städtetag nun aber wegen der Ausweitung des Bestandschutzes gefährdet. Auch er erinnert daran, dass der VGH bei fehlender Baugenehmigung mittlerweile nichts gegen eine unerwünschte Untersagung einer Nutzung oder die Anordnung eines Abbruchs einwende. Das stärke die Möglichkeit der Stadtgestaltung. Die vorgesehene Regelung wolle nun diese Möglichkeit einschränken. Der Bestandsschutz soll künftig auch dann greifen, wenn eine formell nie genehmigte bauliche Anlage zu irgendeinem Zeitpunkt in der Vergangenheit materiell rechtmäßig war – sie also zeitweise durchaus genehmigt hätte werden können.
Der Städtetag und die Stadt verlangen deshalb, die aus ihrer Sicht absurde Vorschrift zu streichen. Würde es tatsächlich genügen, dass ein Vorhaben für einen kurzen Zeitraum materiell erlaubt gewesen sei, könnte sich die damals fehlende Steuerung für alle Zeiten negativ auf die Stadtentwicklung auswirken. Die Begründung des Landes, das Eigentum schützen zu wollen, verfängt aus Sicht des Städtetags aber nicht, weil der VGH keine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum gesehen hat. Außerdem verlange eine Nutzungsuntersagung immer eine Ermessensausübung – Eingriffe können somit maßvoll und passgenau gesteuert werden.
Ein Sprecher des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen sagte, „der Regelungswunsch wurde dem Ministerium vonseiten zahlreicher Verbände zugetragen und ist Ausfluss einer Empfehlung des ‚Strategiedialog bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen‘ des Staatsministeriums“. Es solle „die Rechtsanwendung vereinfachen, da unter den am Bau Beteiligten Unklarheit darüber herrscht, inwieweit ein Vorhaben bestandsgeschützt ist oder sein kann“.Das Staatsministerium will die Rückmeldungen aus der Anhörung „zu diesem Punkt sehr ernst nehmen“ und die Regelungen „darauf hin überprüfen, dass die kommunale Planungshoheit insbesondere in diesen Fragen nicht beeinträchtigt wird“. Auch Razavis Sprecher betont: „Ziel der Regelung ist es nicht, die kommunale Planungshoheit zu behindern oder Maßstäbe aufzustellen, die der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung widersprechen.“ Das Ministerium sagte auf Anfrage zu, die erhaltenen Hinweise „sorgfältig zu prüfen“.