Niederstetten - An Heike Nabers erstem Arbeitstag nach mehrmonatiger Krankschreibung passt der Schlüssel nicht mehr. Irgendwer hat die Schlösser an der Tür zum # Rathaus ausgewechselt. Die Bürgermeisterin klingelt und klopft. Niemand öffnet. Wie sich später herausstellt, haben ihre ehrenamtlichen Stellvertreter alle Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt – wohl nicht nur aus pandemischen Gründen. Heike Naber setzt sich in ihr Auto und fährt kreuz und quer über die große Gemarkung des kleinen Städtchens im Main-Tauber-Kreis nahe der bayerischen Grenze. Im Kindergarten eines der neun Teilorte trifft sie schließlich einen Rathausmitarbeiter. Seinen Schlüssel rückt er nicht raus.
Ein halbes Jahr später ist Heike Naber, 51 Jahre, Mutter von drei Kindern im Twen- und Teenager-Alter, immer noch nicht an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt. Wenige Tage nach dem Vorfall hatte das Landratsamt die Bürgermeisterin offiziell, wenn auch nur vorläufig vom Dienst suspendiert. Zuvor hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, ihre Amtsenthebung zu beantragen und sie nicht mehr ins Haus zu lassen.
Die Bürgermeisterin siegt vor dem Verwaltungsgericht
Auf Nabers Platz im Ratssaal sitzt jetzt Harald Dietz. Der 48-Jährige – Mitglied des Gemeinderats seit 1999 und im Hauptberuf Rettungsassistent – ist der erste stellvertretende Bürgermeister. Er gehörte zu denen, die lange Zeit noch auf eine einvernehmliche Lösung gehofft hatten. Jetzt leitet er die Sitzungen, leistet Unterschriften, eilt mit Blumen in der Hand zu 90. Geburtstagen. Der Zeitaufwand sei enorm, „eine Zumutung für die ganze Familie“, auch wenn ihm seine drei Stellvertreter-Kollegen zur Seite stehen.
Es dürfte noch viele Monate so weiter gehen. Gerade hat das Landratsamt mit der Anrufung des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs (VGH) eine neue Runde eingeläutet. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hatte die Suspendierung zwischenzeitlich aufgehoben. Jetzt bleibt sie in Kraft. Das letzte Wort haben die Mannheimer Richter.
Naber will „den Stillstand überwinden“
Eigentlich hatte es hoffnungsvoll begonnen, 2018 in Niederstetten, einem 5000-Einwohner-Städtchen in Hohenlohe, das einst Schauplatz von Europas größtem Schweinemarkt war. Naber, zuvor Kämmerin in Krautheim und Gundelsheim, gewann mit gut 54 Prozent die Bürgermeisterwahl gegen sechs Kandidaten. Das Miteinander im Gemeinderat sei „zunächst positiv“ gewesen, die Aufnahme durch die Bürger „warmherzig“, erinnert sich Naber. Allerdings habe sie damals auch eine klare Erwartung gespürt: Sie solle „den empfundenen Stillstand überwinden“. Ging sie dabei zu forsch vor?
Ulrich Roth, zweiter Bürgermeisterstellvertreter und Vorsitzender der Allgemeinen Wählervereinigung (AWV) – der größten Gemeinderatsgruppierung –, kann über eine solche Erzählung nur müde den Kopf schütteln. Durch Zufall habe er im Sommer 2019 erfahren, dass die Stadt stolzer Besitzer eines ehemaligen Baumarkts geworden war. Über den Kauf hatte der Gemeinderat wohl gesprochen und auch Kaufverhandlungen beauftragt. Abgesegnet hatte man ihn aber nicht. Trotzdem hatte die Bürgermeisterin ihre Unterschrift unter eine sechsstellige Summe gesetzt. Ohne Gemeinderatsbeschluss darf sie höchstens 25 000 Euro ausgeben.
Kein einmaliger Fehltritt
Das Ganze wäre als einmaliger Fehltritt durchgegangen, wenn Naber nicht, wie später bekannt wurde, kurz darauf heimlich mehrere Architektenverträge in sechsstelliger und hoher fünfstelliger Höhe abgeschlossen hätte. Und auch zuvor, so stellte der Gemeinderat später fest, hatte Naber mehrere Grundstückskäufe ohne Gemeinderatsbeschluss getätigt. Um den Vorwurf der Kompetenzüberschreitung zu entkräften, soll sie sogar ein Gemeinderatsprotokoll nachträglich geändert haben. „Aus ,beraten’ machte sie ,beschlossen’“, sagt Roth. Im Dienstcomputer des Rathauses lasse sich das klar nachvollziehen.
Der Fall liegt inzwischen bei der Staatsanwaltschaft in Ellwangen. Man ermittle wegen Urkundenfälschung, bestätigt deren Sprecher Armin Burger. Mehr könne er gegenwärtig nicht sagen.
Der Landrat zögert
Die Absetzung eines Rathauschefs hat in Baden-Württemberg – außerhalb der Fasnacht – Seltenheitswert und ist an hohe Hürden gebunden. Wohl auch deshalb hatte das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises lange gezögert, aktiv zu werden. Ein wenig dürfte dabei auch eine Rolle gespielt haben, dass der inzwischen pensionierte Landrat Reinhard Frank (CDU) sich damals ähnlich gelagerter Vorwürfe ausgesetzt sah. Er soll Aufträge gestückelt haben, um sie in eigener Verantwortung vergeben zu können. Selbstverständlich war Frank mit Naber gut bekannt. Seit 2019 sitzt sie im Kreistag. Auch ihre Partei ist die CDU.
Zu den Vorwürfen will sich Naber nicht äußern – ein „schwebendes Verfahren“. Vor dem Verwaltungsgericht, hatte sie erklärt, sie sei davon ausgegangen, im Sinne des Gemeinderats zu handeln. Zudem sei ihr Vorgehen in Niederstetten normal gewesen. Schon ihr Vorgänger habe das so gehandhabt. Ob es so war, ist unklar. In seinem Urteil äußert das Verwaltungsgericht jedenfalls Zweifel, ob Naber am Ende der Affäre wirklich eine Amtsenthebung droht oder ob nicht eine Geldstrafe ausreichen könnte. Dann aber wäre die vorläufige Amtsenthebung unverhältnismäßig.
Niemand will die Bürgermeisterin zurück
Das Dilemma dieser Entscheidung hat das Gericht allerdings erkannt. „Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Bürgermeisterin und Gemeinderat „dürfte derzeit nur schwer möglich sein“, stellt es fest. Auch das Verhältnis zu den Mitarbeitern ist zerrüttet. Zwölf von 15 Rathausbeschäftigten hatten sich in einem offenen Brief über Nabers selbstherrlichen Führungsstil beklagt. Sollte der VGH entscheiden, dass die Bürgermeisterin zurückkommt, „hagelt es hier Rücktritte und Kündigungen“, prophezeit der AWV-Chef Roth.
Wenige kuriose Fälle
Keine Abwahl
Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Baden-Württemberg keine Möglichkeit, einen Bürgermeister vorzeitig abzuwählen. In Anbetracht von 1101 Städten und Gemeinden im Land sei die Zahl der Problemfälle sehr überschaubar, sagt Norbert Brugger, Dezernent beim Städtetag. Eine Abwahlmöglichkeit eröffne auch immer den Raum für „destruktive Mehrheiten“, was Gemeinden eher destabilisiere.
Seltenes Mittel
Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister wegen ihrer Amtsführung sind sehr selten. Eine förmliche Amtsenthebung durch die Kommunalaufsicht wird in der Regel vermieden. Häufig wird der Betroffene im Einvernehmen wegen Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzt, wie das vor zehn Jahren in Rickenbach (Kreis Waldshut) der Fall war, wo der Bürgermeister einen Brandanschlag auf sich selbst inszeniert haben soll. Oder er geht von sich aus in den Ruhestand, wie im vergangenen Jahr der umstrittene Burladinger Bürgermeister Harry Ebert (AfD), der seine Gemeinderäte als Landeier beschimpft hatte.