„Nicht wirklich“ gefällt ihm der umstrittene Ballermann-Song „Layla“, dennoch will Michael Wilhelmer ihn „aus Prinzip“ auf dem Volksfest in seinem Schwabenwelt-Zelt spielen. Die Gründe dafür nennt er am Samstag im Gespräch mit unserer Redaktion.
Für Michael Wilhelmer geht es „um die Freiheit der Kunst“, sagt er unserer Zeitung. Auf etlichen Volksfesten wird „Layla“, der Schlagersong vom Ballermann, verboten, weil es darin um Prostitution geht. Der Wasenwirt der Schwabenwelt stellt sich dagegen. „Mir geht es gar nicht so sehr um dieses eine Lied“, erklärt Wilhelmer, „mir macht das große Ganze Sorgen, diese Tendenzen zum Vorschreiben und Verbieten.“
Der Festwirt warnt „vor Bevormundung“
Wenn damit begonnen werde, „die Kunstfreiheit zu beschneiden“, dann frage er sich: „Wo hört das auf? Wer entscheidet auf welcher Grundlage, was wir in Zukunft wo hören, singen oder sehen dürfen“. Seit 40 Jahren sei „Joanna“ von Roland Kaiser einer der größten Festzelt-Hits oder „Skandal im Sperrbezirk“ von der Spider Murphy Gang. „Das singen die Frauen im Zelt übrigens mindestens genau so laut mit wie die Männer“, sagt der Festwirt. Eine Zielgruppe „zwanghaft schützen zu wollen“, die selbstbewusst genug sei, das selbst zu tun oder das am Ende mehrheitlich gar nicht wolle, sei das eine „Art von Bevormundung“, die man in Stuttgart ablehnen sollte. Auf der Wiesn soll „Layla“ nicht gespielt werden. Da sollte der Wasen nach Meinung von Michael Wilhelmer nicht mitmachen.