Der Bundesrechnungshof bestätigt in seinem Prüfbericht die Kritik aus dem Südwesten an der Standortvergabe einer geplanten Batterieforschungsfabrik. Das Verfahren sei „nicht fehlerfrei“ abgelaufen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sei „nicht ausreichend beachtet“ worden.

Berlin - Der Bundesrechnungshof (BRH) hat seinen Prüfbericht zur umstrittenen Vergabe der Batterieforschungsfabrik nach Münster vorgelegt. An dem vom Bundesforschungsministerium organisierten Wettbewerb hatte es massive Kritik gegeben. Besonders Baden-Württemberg hatte sich mit seiner Bewerbung und den Standorten Ulm und Karlsruhe benachteiligt gesehen. Der Bericht, der unserer Zeitung vorliegt, bestätigt die Kritiker nachdrücklich.

 

„Verfahren verlief nicht fehlerfrei“

„Das Verwaltungsverfahren zur Auswahl eines Standortes für die Forschungsfertigung Bateriezelle verlief nicht fehlerfrei“, schreibt der BRH. Das Ministerium habe „den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ausreichend beachtet und ist seiner Pflicht zur Dokumentation und Aktenführung nicht im erforderlichen Umfang nachgekommen“, heißt es in dem Bericht. „In weiten Teilen war das Verfahren nicht ausreichend transparent“, stellt der BRH fest.

Es dürfe „schon nicht der Schein“ mangelnder Neutralität entstehen

Die Behörde listet eine Reihe von Fehlern auf, darunter „die Formulierung von Kriterien, die zum Teil nicht ausreichend prüfbar“ waren und das „Einbeziehen einer interessengeleiteten Gründungskommission in die Vorbereitung der Auswahlentscheidung“. Ob diese Fehler „letztlich Einfluss auf die Auswahlentscheidung hatten, kann dahingestellt bleiben“, schreibt der BRH. Es gelte aber „das Vertrauen in die Objektivität und Neutralität des Verwaltungshandelns zu wahren“, heißt es weiter: Es dürfe „schon nicht der Schein entstehen, dass dies nicht gewährleistet ist.“