Dauerstreit um Corona Soforthilfe „Der Wirtschaftsministerin fehlt der Gestaltungswille“

Erik Schweickert (FDP) ist seit neun Jahren Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Landtags. Foto: Simon Granville

FDP-Mann Erik Schweickert hat einen Plan, wie sich die langjährige Auseinandersetzung um die Corona Soforthilfe beseitigen lässt. Die Frage ist: Was will die Wirtschaftsministerin?

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Der Schlagabtausch um die Corona Soforthilfe steuert auf ihren politischen Höhepunkt zu: Was plant Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) als Ausweg aus der Misere? Erik Schweickert (FDP), Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Landtag, hat einen Vorschlag.

 

Herr Schweickert, die Wirtschaftsministerin hat für Januar eine Lösung im Konflikt um die Soforthilfe angekündigt. Kann er vor der Wahl beseitigt werden?

Wenn man möchte, findet man selbstverständlich in der noch verbleibenden Zeit der Legislaturperiode eine Lösung. Die jetzige Regierung bleibt ja auch bis zur Bildung einer neuen Regierung geschäftsführend im Amt. Allerdings sind nur noch am 28. Januar sowie am 4. und 5. Februar Plenarsitzungen, danach gibt es planmäßig keine Landtagssitzungen mehr.

Die Ministerin wartet auf ein externes Gutachten. Was erwarten Sie davon?

Sie hat 25 000 Euro für das Gutachten ausgegeben – ob dies notwendig war, ist unklar. Ich habe das Gefühl, im Wirtschaftsministerium verlässt man sich immer gern auf externe Gutachter und versucht, Themen juristisch zu lösen, die man eigentlich politisch lösen muss. Von dem Gutachten erwarte ich jedenfalls genau das, was auch die Richter am Verwaltungsgerichtshof (VGH) gesagt haben: Dass die Rückforderungsbescheide der L-Bank nicht nur falsch, sondern widerrechtlich waren. Demnach wurden 62 000 Unternehmen 437 Millionen Euro illegal entzogen. Die L-Bank und das Ministerium haben nun auf weitere Rechtsmittel verzichtet, von daher haben sie das VGH-Urteil endgültig akzeptiert, ohne jedoch in den zurückliegenden eineinhalb Jahren nach den schon in erster Instanz verlorenen Urteilen die Zeit zu nutzen, sich einen Plan B zu überlegen. So steht die Ministerin nun vor den Trümmern ihrer Corona-Rettungspolitik.

Also hat sie jetzt aus Ihrer Sicht keinen Plan?

Ich befürchte, die Ministerin hofft immer noch, dass es irgendwelche Möglichkeiten der Rückabwicklung lediglich für die ganz wenigen noch offenen Fälle gibt – ich denke aber, dass man auch die eigentlich geschlossenen und bestandskräftigen Fälle betrachten muss. Denn nur weil diese Unternehmen auf die Richtigkeit der Rückforderungen vertraut haben, waren diese Rückforderungen trotzdem ebenso rechtswidrig.

Was würde das bedeuten?

Rückabwicklung wäre das teuerste und bürokratischste Vorgehen. Alle 62 000 Bescheide müssten von der L-Bank erneut angefasst, nachgerechnet und beschieden werden. Grob geschätzt gehe ich dabei von 100 Millionen Euro allein an Verwaltungskosten aus. Sodann wurden vier bis sechs Millionen Euro an Zinsen von der L-Bank vereinnahmt, die zurückgezahlt werden müssen. Theoretisch könnten die Kleinbetriebe und Selbstständigen ja auch auf die Idee kommen, ihrerseits die Zinsen und Zinseszinsen für rechtswidrig zurückgeforderte Rückzahlungen einzufordern. Da bin ich, ganz überschlägig gerechnet, noch einmal bei knapp 100 Millionen Euro. Das Ganze führt dann noch zu dem Problem, dass wahrscheinlich Bescheide zu später erhaltenen Hilfen, wie den Überbrückungshilfen auch noch mal angepackt werden müssen. In Summe bin ich deshalb der Meinung: Niemand kann ernsthaft wollen, dass man alles wieder aufmacht. Hier wird das Gutachten nichts anderes bringen. Deshalb muss sich die Ministerin eine neue Vorgehensweise überlegen.

Was ist Ihr konkreter Vorschlag?

Ein gestaltungsstarkes Wirtschaftsministerium würde ein Förderprogramm auflegen, bei dem alle anspruchsberechtigt sind, von denen der Staat illegalerweise Geld zurückverlangt hat. Mindestens all die Fälle, die bis einschließlich des 7. Aprils 2020 unter der Richtlinie des Wirtschaftsministeriums liefen, bekommen dann die vollständige Summe, die die L-Bank von ihnen rechtswidrig zurückgefordert hat. Das könnte man über ein Programm des Ministeriums machen. Oder aber man bringt ein solches Programm in das Plenum des Landtags oder in den Wirtschaftsausschuss ein. Das Geld dafür haben wir in den Corona-Rücklagen, der Haushaltstitel ist da. Wir sind als Ausschuss bereit, das mitzutragen, weil nicht nur ich glaube: Jetzt ist der Zeitpunkt, wo das Parlament handeln muss – dem Wirtschaftsministerium fehlt leider die Kraft dazu.

Was sind die Vorteile?

Wenn alle 62 000 noch mal einzeln berechnet werden müssen, um die wenigen Fälle zu finden, die berechtigterweise ihre Soforthilfe von beispielsweise 9000 Euro zurückzahlen mussten, hätte man einen Aufwand von etwa 100 Millionen Euro – das steht in keinem Verhältnis. Hinzu kommt: Was, wenn Unternehmen das Geld jetzt erhalten, aber eigentlich gar nicht mehr brauchen, weil es ihnen wieder gut geht? Dann fließt das Geld zu einem großen Teil – je nach Unternehmensform – beispielsweise direkt in die Gewerbesteuer, die Körperschaftssteuer und die Einkommenssteuer. Davon profitiert nicht nur der Finanzminister Baden-Württembergs, sondern der Steuerzahler insgesamt.

Die Ministerin könnte sich bei diesem Plan als politisch Getriebene sehen und ihn schon deswegen ablehnen?

Gerichtsurteile haben ihr bescheinigt, dass rechtswidrig Rückforderungsbescheide versandt wurden. Wie kann man mehr getrieben sein? Und ich habe in über neun Jahren als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses noch nie erlebt, dass die Regierungsfraktionen und die Opposition – also das gesamte Parlament – einer Ministerin das Heft des Handelns so sehr aus der Hand genommen haben. CDU und Grüne haben ihr einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem zugespitzt drin steht: Du willst nicht, aber wir wollen, dass du willst. Man kann mir nicht erzählen, dass ihr Haus sich vor dem VGH-Urteil nicht überlegt hat: Was machen wir, wenn wir vor Gericht verlieren?

... und zwar nicht nur mit den offenen Fällen, sondern auch mit den Fällen, die bereits formal abgeschlossen wurden?

Die Ministerin betont immer wieder: Wir machen, was rechtlich möglich ist – das Maximale für die Wirtschaft. Sie denkt dabei aber nur an die nicht abgeschlossenen Fälle – sie denkt nicht an die bestandskräftigen Fälle, weil die von den Urteilen zunächst gar nicht erfasst sind, wo die L-Bank aber dennoch rechtswidrig gehandelt hat.

Die CDU-Fraktion setzt sich allerdings auch dafür ein, auch diese bestandskräftigen Fälle im Sinne der Soforthilfeempfänger zu regulieren?

Ja, aber genau hier weicht die Ministerin selbst ihrer eigenen Fraktion aus, weil sie dieses Fass nicht aufmachen will. Ihr fehlt da der politische Gestaltungswille.

Was, wenn die Regierung den Vorgang in die nächste Legislaturperiode zieht?

Wenn Grün-Schwarz jetzt nicht handelt, dann wird bis zum Antritt der neuen Regierung nichts passieren. Schon bei den Varianten mit dem Programm braucht es sicherlich bis ins zweite Quartal, bis das am Laufen wäre. Aber manche Betriebe haben vielleicht die Zeit bis dahin gar nicht mehr. Insofern wette ich, dass die bisherige Position der Regierung nicht haltbar ist. Man kann als Regierung nicht der Wirtschaft in der schwersten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg rechtswidrig eine halbe Milliarde Euro entziehen. Oder glaubt irgendjemand, dass diese 62 000 betroffenen Unternehmen aktuell nochmals auf den Staat vertrauen? Deshalb muss die Landespolitik jetzt handeln und die Fehler des Wirtschaftsministeriums schnellstens ausbügeln.

Mittelstandsfachmann der Liberalen

Abgeordneter
 Erik Schweickert (FDP, 53) ist seit 2016 Landtagsabgeordneter für den Enzkreis und steht seit neun Jahren dem Wirtschaftsausschuss vor. In der Fraktion ist er Mittelstandssprecher. Von 2009 bis 2013 saß er im Deutschen Bundestag.

Oenologe
 Der gebürtige Pforzheimer ist seit 2008 Professor für internationale Weinwirtschaft an der Hochschule Geisenheim.  

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