Das Wahlrecht für den Landtag ist überholt. Verteidigt wird es vor allem von Abgeordneten, die zuallererst ihre Wiederwahl im Blick haben, kommentiert StZ-Autor Reiner Ruf.

Stuttgart - Wahlrecht? Die Parlamentarier gehen davon aus, dass sich die Bürger dafür gar nicht interessieren. Zu trocken sei die Sache, überdies kompliziert. Den Abgeordneten kommt das sehr entgegen, denn sie betrachten das Wahlrecht als „ureigenste Angelegenheit des Parlaments“, also sehr exklusiv als ihre eigene. Dem Wunsch nach Reformen begegnen sie mit größter Wachsamkeit. Schließlich gelangten sie alle auf der Basis des geltenden Wahlrechts ins Parlament.