Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den oberirdischen Gleisanlagen am Stuttgarter Hauptbahnhof, sorgt für Planungssicherheit bei der Stadt. Trotzdem bleiben Unwägbarkeiten, kommentiert StZ-Titelautor Christian Milankovic.
Stuttgart - Bei Stuttgart 21 gibt es mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine Unwägbarkeit weniger. Mit dem Spruch der Leipziger Richter im Rücken wird sich die Bahn leichter tun, die Genehmigung zum Abbau der aus ihrer Sicht nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 überflüssigen oberirdischen Gleise zu erhalten. Den Projektkritikern nimmt das Urteil ein gewichtiges Argument aus den Händen. Denn in den noch anstehenden Genehmigungsverfahren für den S-21-Abschnitt auf den Fildern und für den Wartungsbahnhof in Untertürkheim können sie fortan nicht mehr die städtebauliche Verwertung der Flächen und damit einen Teil der Rechtfertigung für Stuttgart 21 in Zweifel ziehen.
Einen starken Dämpfer, wenn nicht gar den Todesstoß, haben die Leipziger Richter mit ihrer Entscheidung den Gedankenspielen für einen Umstieg auf eine anders geartete Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens verpasst, wie sie erst im Juni im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags diskutiert worden sind.
Wann gebaut werden kann, ist noch unklar
Die eigentliche Gewinnerin ist die Stadt, obwohl sie in dem Verfahren lediglich die Rolle einer Beigeladenen hatte. Hätten sich die Privatbahner mit ihrer Idee eines Kopfbahnhoferhaltes durchgesetzt, hätten die städtebaulichen Vorhaben zumindest stark abgespeckt werden müssen. Die Aussicht, Wohnungsbau in nennenswertem Umfang betreiben zu können, ohne dafür die grüne Wiese betonieren zu müssen, war immer eines der Hauptargumente der Stadt, sich an dem Milliardenprojekt zu beteiligen. Wann aber die ersten Häuser gebaut werden können, hat allein die Bahn in der Hand. Diese Unwägbarkeit konnten die Leipziger Richter nicht ausräumen.