Bürger hatten sich erfolgreich gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Haldenstraße in Oberesslingen gewehrt. Das Verwaltungsgericht gab ihnen recht. Ein ähnliches Verfahren läuft laut Stadt wegen der Sulzgrieser Straße.

Nach Bewohnern der Haldenstraße haben nun auch Anwohner der Sulzgrieser Straße die Stadt wegen der Erhebung von Erschließungsbeiträgen verklagt. Das teilt die Verwaltung auf Nachfrage mit. Dabei sollte sich das Debakel um die Haldenstraße in Oberesslingen eigentlich nicht wiederholen. Räte waren über Parteigrenzen hinweg im Verwaltungsausschuss der Meinung gewesen, dass sich ein ähnlicher Vorgang nicht mehr ereignen dürfe. Anwohner hatten gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Haldenstraße geklagt, und das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte ihnen Anfang Dezember recht gegeben. Die Erschließungsbeiträge in Höhe von 567 000 Euro mit Verzinsung und Widerspruchsgebühren werden nach dem einstimmigen Beschluss des Verwaltungsausschusses an die klagenden Anwohner zurückgezahlt. Wie mit den Bürgern verfahren wird, die den Klageweg nicht beschritten haben, muss laut Stadt noch rechtlich abgeklärt werden.