Die Milliardenklage der Bahn nimmt beim Verwaltungsgericht ungewöhnliche Ausmaße an. Ein Prozesstermin liegt fern.

Stuttgart - Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart wird den Streit um die Übernahme von Mehrkosten beim Bahnprojekt Stuttgart 21 nicht mehr in diesem Jahr aufrufen. Die Klage war von der Deutschen Bahn AG unter dem damaligen Vorstandschef Rüdiger Grube am 23. Dezember 2017 eingereicht worden.

 

Die Bahn lässt sich von der international tätigen Kanzlei Wilmer Hale vertreten. Sie hat ihren Sitz in Washington D. C. und Boston und zählt weltweit rund 3000 Mitarbeiter. Die Berliner Niederlassung wirbt damit, „Beratung an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Politik“ anzubieten.

Frist auf Ende November verlängert

Die Beklagten Partner der Bahn bei Stuttgart 21 sind das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt, der Verband Region Stuttgart und die Flughafengesellschaft. Sie haben die 200 Seiten umfassende Klage Anfang 2018 auf rund 370 Seiten erwidert.

Die Frist der Bahn zur Einsicht in Behördenakten – es handelt sich um 15 Aktenordner – wurde vom Gericht auf den von der Bahn Ende Juli eingereichten Antrag hin um drei Monate auf den 30. November 2018 verlängert. Der Streitstoff sei „umfänglich“, teilt das Verwaltungsgericht mit, die Gerichtsakte umfasse inzwischen über 1400 Seiten. Mit einer eventuellen mündlichen Verhandlung sei wegen der Fristverlängerung in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

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Partner sollen unbegrenzt zahlen

Mit ihrer Klage will die Bahn die Partner von S 21 auf die unbegrenzte Zahlung von 65 Prozent der Mehrkosten verpflichten. Im Finanzierungsvertrag 2009 war die Bausumme mit 3,1 Milliarden Euro angesetzt. Zusätzlich waren damals 1,45 Milliarden Euro als Risikopuffer mit dem jetzt von der Bahn weiter verlangten Verteilungssatz vorgesehen worden. Als die Klage eingereicht wurde, stand das Projekt bei 6,5 Milliarden Euro. Inzwischen erwartet die Bahn Baukosten von bis zu 8,2 Milliarden Euro. Davon müssten Land, Stadt, Region und Flughafen 2,4 Milliarden übernehmen. Sie argumentieren, dass der Vertrag in seiner Sprechklausel zwar Gespräche, aber keine Zahlungspflicht vorsehe.

Alle hoffen auf den Rettungsanker Bund

Die in einem Aktionsbündnis organisierten Gegner des Projekts hatten im Juli gemutmaßt, dass es keinen Prozesstermin gebe, weil gemauschelt werde, so Bündnissprecher Eisenhart von Loeper. Bahnchef Richard Lutz hatte unserer Zeitung beim Festakt zum Durchschlag des Feuerbacher Tunnels gesagt, dass die Bahn und alle Beteiligten Gespräche über die Finanzierung führen wollten. „Die gerichtliche Klärung gefällt keinem“, so Lutz. Man wolle schauen „wie man sie vermeiden kann“. Allerdings sei das ohne den Bund – alleiniger Eigentümer der Bahn AG – nicht möglich Es müsse geklärt werden, ob der Bund „Teil der Lösung sein will“. Berlin halte sich bisher zurück. Man stehe „ganz am Anfang“, so Vorstandschef Lutz.