Streit um Gleise in Stuttgart Kappung der Gäubahn wird wahrscheinlicher

Die Zukunft der Gäubahn gibt Anlass zum Streit. Foto: dpa/Silas Stein

Die Deutsche Umwelthilfe ist mit ihrem Versuch gescheitert, die angekündigte Unterbrechung der Gäubahn in Stuttgart behördlich zu unterbinden. Das Eisenbahn-Bundesamt hat einen Antrag des Vereins abgelehnt. Der will weiter kämpfen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Dämpfer für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in deren Kampf um den Erhalt der Gäubahngleise im Talkessel. Der Verein hatte beim Eisenbahn-Bundesamt (Eba) beantragt, die Behörde solle die Unterbrechung der Verbindung unterbinden. Diese ist ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme von Stuttgart 21 – nach jetzigem Stand im Jahr 2025 – vorgesehen. Dem ist das Eba nicht gefolgt und hat den Antrag nun als unbegründet abgelehnt.

 

DUH hält Streckenkappung für rechtswidrig

Beim Nordbahnhof soll die Strecke unterbrochen werden. Foto: Lange

Die DUH stützt sich in ihrem Vorgehen auf ein von ihr selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Dieses kommt zum Ergebnis, es müsse für die Unterbrechung der Strecke in der nun geplanten Form „eine ausdrückliche Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes, entweder durch einen Planänderungsbeschluss oder einen neuen Planfeststellungsbeschluss vorliegen. Da dies nicht der Fall ist, ist dieses Vorhaben der Bahn rechtswidrig“, teilte der Verein im Mai, wenige Tage nach dem der Antrag beim Eba gestellt worden war.

Die Gäubahn soll im Rahmen von Stuttgart 21 über den Flughafen geführt werden. Nach zahlreichen Planungsvarianten wird nun die Idee des sogenannten Pfaffensteigtunnels verfolgt, der die Gäubahn aus dem Raum Böblingen unterirdisch bis zum Flughafen bringen soll. Die Bahn geht von einer Inbetriebnahme im Jahr 2032 aus. Kritiker ziehen diesen Zeitplan in Zweifel. Zwischen der Unterbrechung der Strecke und der Fertigstellung der neuen Führung liegen nach Rechnung der Bahn sieben Jahre, die DUH geht eher von 15 bis 20 Jahren aus. Dies sei „nicht von den Planfeststellungsbeschlüssen abgedeckt und damit unzulässig“. Dieser Lesart widerspricht das Eba. „Die Planfeststellungsbeschlüsse setzen keine Dauer für die Unterbrechung der Gäubahn fest“, sagt eine Behördensprecherin auf Anfrage.

Behörde hält Umleitungskonzept für leistungsfähig

Die Pläne der Bahn sehen vor, dass Fahrgäste der Gäubahn nach der Unterbrechung der Trasse bereits im zum Regionalbahnhof ausgebauten Halt im Stadtteil Vaihingen auf die S-Bahn oder die Stadtbahn umsteigen. Von dort könnten sie Ziele im regionalen Nahverkehrsnetz erreichen oder am Hauptbahnhof abermals umsteigen, um ihre Reise mit Fernverkehrszügen fortzusetzen. Kommunen und Verbände entlang der Gäubahn halten diese Übergangslösung für unbrauchbar. Bei der Aufsichtsbehörde sieht man das anders. „Das Umleitungskonzept mit Umstieg in Stuttgart-Vaihingen ist aus Sicht des Eisenbahn-Bundesamtes leistungsfähig“, sagt die Eba-Sprecherin.

DUH kündigt Widerspruch an

Bei der DUH will man sich damit nicht zufrieden geben. Weil das Eba die vom Verein gesetzte Frist verstreichen ließ, hatte die Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg geklagt. „Dass das Eba gegen die jahrelange Abbindung der Gäubahn nicht einschreiten möchte, haben wir erwartet“, sagt DUH-Anwalt Remo Klinger. „Wir werden den Ablehnungsbescheid in das anhängige Klageverfahren einbeziehen und parallel Widerspruch gegen den Bescheid erheben.“ Das Gericht werde „über die Rechtmäßigkeit der durch das Eba vertretenen Rechtsauffassung“ entscheiden, so der Jurist. Er meldet erhebliche Zweifel an der Argumentation der Behörde an. „Wenn dies die Gründe des EBA sind, sehen wir gute Chancen, dass der VGH unserer Sicht der Dinge folgt.“

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