Im Ortenaukreis durften Geschäftsinhaber uneingeschränkt öffnen, bis das Sozialministerium den Riegel vorschob. Landrat Frank Scherer will nun „remonstrieren“.

Baden-Württemberg: Heinz Siebold (sie)

Offenburg - Das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg hat das Corona-Infektionsgeschehen im Landkreis Ortenau als „diffus“ bewertet und den Landrat aufgefordert, die Corona-Verordnung des Landes einzuhalten. Demnach müssen Einzelhandelsgeschäfte (mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte) wieder schließen und können Kunden nur mit Terminvereinbarung empfangen. Landrat Frank Scherer (parteilos) kritisierte die Entscheidung und kündigte an, als Landesbeamter zu „remonstrieren“, also eine Gegendarstellung abzugeben.