Streit Um Kosten für Pavillon Expo-Debakel: Massive Kritik an Spitzenbeamtin

Als Zeugin im U-Ausschuss zur Expo: Abteilungsleiterin Stefanie Hinz Foto: dpa/Marijan Murat

Im Urteil des Landgerichts werden dem Wirtschaftsministerium schwerste Fehler vorgeworfen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Die Affäre um den Pavillon des Landes auf der Weltausstellung Expo 20020 in Dubai könnte noch einmal brisant werden. Im September hatte das Landgericht Stuttgart eine Klage des Landes zurückgewiesen, mit der Schadenersatz von den drei Projektpartnern – der Ingenieurkammer, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Freiburger Wirtschaft und Touristik – gefordert wurde. Auf dem Großteil der Kosten von 15 Millionen Euro, die ursprünglich überwiegend von den Partnern getragen werden sollten, bleibt das Land demnach alleine sitzen.

 

Durch die schriftliche Begründung des Urteils, die unserer Zeitung vorliegt, gerät das Wirtschaftsministerium von Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) nun zusätzlich in Bedrängnis. Geradezu vernichtend schildert die Kammer darin die Rolle der damals zuständigen Abteilungsleiterin, der heutigen Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz. Sie hatte dem damaligen Geschäftsführer der Kammer, Daniel Sander, gleichsam eine Generalvollmacht gegeben, den Vertrag mit dem Expo-Veranstalter zu unterzeichnen. Später versuchte sie sich durch eine Erklärung Sanders abzusichern, nach der die drei Projektpartner alle Risiken trägen. Auf diese stützte das Land seine Klage.

Erklärung zur Risikoübernahme wertlos

Nach dem Urteil hätte der promovierten Juristin Hinz gleich aus mehreren Gründen klar sein müssen, dass die Erklärung völlig wertlos war. Sander habe erkennbar keine Vollmacht der Projektpartner gehabt und die Erklärung in der Kürze der Zeit auch nicht abstimmen können. Als Aufsichtsbehörde über die Ingenieurkammer hätte das Ministerium zudem wissen müssen, dass über eine Summe dieser Dimension der Vorstand entscheiden müsse. Ähnlich hätte dies bei der Fraunhofer-Gesellschaft und der Stadt Freiburg ablaufen müssen, was dem Ministerium bewusst sei. Durch die erfolglose Klage mit einem Streitwert von zwölf Millionen Euro entstehen dem Land nun zusätzlich hohe Anwaltskosten, wohl in sechsstelliger Höhe.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministerium ließ offen, ob das Land in Berufung geht. Bisher ist dies nicht erfolgt, die Frist läuft in wenigen Tagen ab. Im Wirtschaftsausschuss des Landtags war das Expo-Debakel und der Prozess darum gestern erneut ein Thema. Offen ließ die Sprecherin auch, wie das Ministerium mit den im Urteil geschilderten massiven Fehlern von Hinz umgeht. Falls grobe Fahrlässigkeit vorläge, könnte die Spitzenbeamtin vom Dienstherrn in Regress genommen werden. Ob dies erwogen wird oder eine Prüfung auf den Verdacht der Untreue erfolgt ist und gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft informiert wurde, ließ das Ressort ebenfalls unbeantwortet.

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