Streit um Lohn für Saisonarbeiter Desaster auf dem Erdbeerhof

Die Pflücker klagen Lohn ein. Der Bauer behauptet, sie seien nicht zur Arbeit angetreten. Foto: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Ein Landwirt aus Friedrichshafen soll georgische Erdbeerpflücker um Lohn betrogen haben. Vor Gericht stehen sich die Streitparteien unversöhnlich gegenüber.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Klein beigeben, das ist nicht die Sache des Landwirts aus Friedrichshafen, der am Freitag vor dem Arbeitsgericht Ravensburg Platz nimmt. An Filzhut, Janker und Trachtenschuhen ist er erkennbar, außerdem an lauten, markigen Einwürfen. „Es war ein Unding mit diesen Leuten zu arbeiten“, ruft er wiederholt. „Saufgelage mit Wodka“ hätten die meisten von ihnen auf seinem Hof veranstaltet, einige auch Fahrräder in der Innenstadt gestohlen.

 

Gezielt ist das auf 18 Saisonarbeiter aus Georgien, die im Mai vergangenen Jahres nach Abschluss eines Staatsabkommens erstmals als Erntehelfer nach Deutschland einreisen durften. Die Arbeitsagentur vermittelte sie zum Bauern nach Friedrichshafen. Was sie dort erlebten, schildern sie völlig anders. Per Arbeitsvertrag wurde ihnen für eine zehnwöchige Erntezeit ab dem 10. Mai ein Stundenlohn von brutto 9,50 Euro bei 48 Stunden Arbeit pro Woche zugesichert. Als sie am 17. Juni fluchtartig Friedrichshafen verließen, war ihnen deutlich weniger gezahlt worden. Vor der Abreise hatten sie noch Verzichtserklärungen unterzeichnet und ihre Arbeitsverhältnisse damit formal beendet. Der Landwirt habe sie aufgrund mangelnder Erdbeerbestellungen, nur sporadisch eingesetzt und bezahlt. Die Unterkünfte sollen viel zu beengt gewesen sein.

Für Gewerkschafter ist das Problem ein strukturelles

Die Gewerkschaft IG Bau erkennt in dem Vorfall ein strukturelles Problem, das über Friedrichshafen hinausgeht. Es fehle an Kontrollen auf den Höfen und begleitender Betreuung für Erntehelfer aus Osteuropa, sagt der für Baden-Württemberg zuständige Gewerkschafter Andreas Harnack. Die georgischen Kräfte sind noch im vergangenen Jahr Mitglieder geworden, vor dem Arbeitsgericht Ravensburg vertritt sie eine Anwältin der DGB Rechtsschutz GmbH. Nur einer der Kläger, ein 26-Jähriger, der deutsch spricht, ist vor Ort. Wer seine Arbeitskraft gemäß Vertrag zur Verfügung stelle, müsse vertragsgemäß entlohnt werden.

Der Anwalt des Landwirts hält dagegen: Einige Arbeiter seien morgens oft nicht zum Pflücken angetreten, andere hätten sich tagsüber in die Stadt abgesetzt. Pro Arbeitsstunde drei volle Kisten Erdbeeren zu je fünf Kilogramm Gewicht, das sei die Mindestanforderung bei ihm, sagt der Bauer. Rumänische Kräfte bei ihm schafften „acht oder neun Kisten“ pro Stunde – und bekämen dann auch deutlich mehr als den Mindestlohn.

Ein Schlichtungsversuch der Arbeitsrichterin scheitert

Der Landwirt solle 750 Euro für jeden Kläger nachzahlen, dann könne das Verfahren beendet werden. Die Reaktion des Beklagten ist eine Wutrede. Die Arbeitsagentur habe ihn hereingelegt, indem sie arbeitsunwillige Leute vermittelt habe. Wegen deren vorzeitiger Abreise sei die Erdbeeren verdorben. Den Schaden beziffert er auf „60 000 bis 80 000 Euro“. Wenn er den Prozess verliere, werde er seinerseits Schadenersatzklage erheben. Sein Vorschlag: Er wolle 500 Euro „für die Ukrainehilfe“ zahlen, einmalig und „aus Kulanz“.

Was täglich auf dem Hof geschah, werde sich kaum rechtssicher klären lassen, resümiert die Richterin. Auf die Zeugenvernehmungen verzichtet sie. Die Kammer will ihr Urteil am 10. Juni sprechen. Es geht um bis zu 20 000 Euro Lohnnachzahlung. Gewerkschafter Andreas Harnack sagt, die Geschichte vom Bodensee habe sich in Georgien herumgesprochen. Das Gros der Saisonarbeiter von dort sei nun in Israel.

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