Streit um Mietpreisbremse Bauministerin verteidigt Gutachten
Gibt es die Mietpreisbremse 2026 weiter in Baden-Württemberg? Die Grünen kritisieren die Grundlage für die Verlängerung. Jetzt antwortet die Ministerin.
Gibt es die Mietpreisbremse 2026 weiter in Baden-Württemberg? Die Grünen kritisieren die Grundlage für die Verlängerung. Jetzt antwortet die Ministerin.
Bauministerin Nicole Razavi (CDU) hat die Kritik der Grünenfraktion am Gutachten zur Mietpreisbremse zurückgewiesen. Die Methodik habe sich als belastbar und rechtssicher erwiesen, schrieb Razavi in einem Brief an den Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz (Grüne) und seine Stellvertreterin Cindy Hombach, der unserer Zeitung vorliegt. Die Methodik gewährleiste Kontinuität und Verlässlichkeit.
Die Grünen hatten die Freigabe des Gutachtens für die Mietpreisbremse vergangene Woche zunächst blockiert, weil sie Zweifel an der Methodik haben. Nach dem neuen Gutachten würden 130 statt bislang 89 Gemeinden von der Mietpreisbremse erfasst. Große Städte wie Mannheim, Konstanz, aber auch Waiblingen und Leinfelden-Echterdingen fallen allerdings heraus. Das sei ein Indiz erfolgreicher stadtentwicklungspolitischer Maßnahmen, so Razavi.
Die Bundesregierung hatte die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert. Damit sie in Baden-Württemberg greift, muss das Land aber in einer Verordnung klären, wo sie wirken soll. Grundlage dafür ist das jetzt diskutierte Gutachten. Bleiben die Grünen bei ihrer Haltung, steht in Frage, ob die Mietpreisbremse wie geplant 2026 verlängert wird. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) betonte am Dienstag, die Koalition stehe unter Einigungsdruck. „Ich hoffe, dass wir das klären können.“ Kretschmann sagte, die von den Grünen angesprochenen Punkte müsse man sich jetzt gut anschauen.
Das sieht die Bauministerin anders: Der Vorschlag, statt der vier von fünf Kriterien nur drei Kriterien aus dem Gutachten anzuwenden, sodass mehr Städte unter die Mietpreisbremse fallen können, birgt ihrer Einschätzung nach „erhebliche Risiken für die Rechtssicherheit“ der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg. „Eine Absenkung auf drei Indikatoren würde die Gebietskulisse massiv ausweiten und stünde in Konflikt mit bundesrechtlichen Vorgaben sowie dem Eigentumsschutz nach Artikel 14 Grundgesetz“, schreibt sie. Das Gutachten ist nicht nur Grundlage für die Mietpreisbremsenverordnung, sondern auch für die Kappungsgrenze und für die Kündigungssperrfrist in Baden-Württemberg.