Streit um Milliarden Stuttgart-21-Verfahren findet wohl erst 2022 statt

Der neue Tiefbahnhof in Stuttgart soll Ende 2025 in Betrieb gehen. Die Projektfinanzierung wird Gerichte wahrscheinlich noch darüber hinaus beschäftigen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Wer trägt die Schuld an der Kostenexplosion des Bahnprojekts, wer haftet? Seit 2016 begründen Anwälte der Bahn und des Landes ihre Sicht der Dinge dem Verwaltungsgericht. Doch wann wird das Verfahren verhandelt?

Stuttgart. - Die Milliardenklage der Deutschen Bahn gegen das Land zur weiteren Mitfinanzierung des Projekts Stuttgart 21 wird wohl nicht mehr in diesem Jahr aufgerufen. Die Bahn hatte die Klage gegen Baden-Württemberg Ende 2016 eingereicht. Der Aufsichtsrat hatte den DB-Vorstand dazu 2013 verpflichtet. 2009 war die Finanzierung einer Summe von 4,5 Milliarden Euro vereinbart worden. Bei Kostensteigerungen sollten Bahn und Land „Gespräche“ aufnehmen, heißt es im Finanzierungsvertrag. Die tatsächlichen Kosten liegen laut Bahn bei 8,2 Milliarden. Bis Ende 2020 hatte der Konzern Aufträge für 6,35 Milliarden Euro vergeben. Das Land soll nun mehr als zwei Milliarden Euro nachzahlen.

 

Haftungs- und Verschuldenfragen

Vor wenigen Wochen hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart eine öffentliche Verhandlung noch in diesem Jahr als möglich erachtet. Das sei auch abhängig von der Entwicklung der Coronapandemie, hieß es. Inzwischen sieht das Gericht den Zeitplan skeptischer. Die Anwälte der Bahn hätten für ihren jüngsten Schriftsatz eine Fristverlängerung bis Pfingsten angekündigt. Dieser wieder mehrere Hundert Seiten umfassende Schriftsatz müsse noch mit der Mandantschaft abgestimmt werden, so die Begründung der Klägerseite. Danach müsse man den anderen Verfahrensbeteiligten „ebenfalls wieder eine entsprechende Rückäußerungsfirst“ einräumen, so das Gericht. Der Beklagten-Vertreter des Landes habe bereits um eine solche Frist „bis mindestens Ende September gebeten“.

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Eine Fristverlängerung steht im Ermessen des Gerichts. Grundsätzlich erhalten alle Beteiligten die Möglichkeit, auf neue Gesichtspunkte der Gegenseite eingehen zu können. Das Gericht kann aber auch zum Ergebnis kommen, dass sich aus den Stellungnahmen nichts Neues mehr ergibt. Dann würde den Beteiligten mitgeteilt, dass es keine Fristverlängerungen mehr gebe und man das Verfahren für „ausgeschrieben“ halte, erklärte das Gericht. Bisher haben die jeweiligen Kanzleien insgesamt mehr als 3000 Seiten geschrieben.

Die Angelegenheit sei komplex, so das Gericht. Es gehe insbesondere „um eine Vielzahl komplizierter Haftungs- und Verschuldensfragen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Bauausführung des Bahnprojekts Stuttgart 21“.

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