Streit um Millionenerlös Drachen-Prozess: Erben wehren sich doch noch

Vor der Versteigerung: ein Teil der Drachen im Auktionshaus Nagel Foto: /SWR/Silke Arning

Was wird aus den sechs Millionen Euro, die die Versteigerung von Kunst-Drachen erbrachte? Ein Urteil, das die Erben des Initiators der Sammlung zur Herausgabe verpflichtete, wird nun doch nicht wirksam.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Der Streit um den Millionenerlös aus einer Versteigerung von Kunstdrachen beim Stuttgarter Auktionshaus Nagel wird nun doch noch ein Nachspiel vor Gericht haben. Die Erben des Initiators der Sammlung haben fristgemäß Einspruch gegen ein sogenanntes Versäumnisurteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt. Weil sie sich zunächst nicht gegen eine Klage des Goethe-Instituts gewehrt hatten, waren sie damit zur Herausgabe der geforderten etwa sechs Millionen Euro verurteilt worden. Nach ihrem Einspruch hätten die Erben nun bis Ende März Zeit zur Klageerwiderung, teilte ein Sprecher mit. Danach könnte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen.

 

Die Sammlung von Kunstdrachen („Art Kite Collection“) war im Jahr 1987 vom damaligen Vertreter des Goethe-Instituts im japanischen Osaka, Paul Eubel, initiiert worden. Er hatte Künstler aus aller Welt auch mit dem Versprechen zur Teilnahme motiviert, den Erlös einer späteren Versteigerung an die Katastrophenhilfe der Vereinten Nationen zu spenden. Nachdem nach Eubels Tod 2010 im italienischen Palermo mehr als zehn Jahre verstrichen waren, hatten sich die Erben – seine Witwe und seine beiden Söhne – als Eigentümer der Drachen betrachtet.

Millionen sollen geplantem Zweck zukommen

Sie ließen die Sammlung Anfang 2022 bei Nagel versteigern, wo sie mit knapp sechs Millionen Euro mehr als erwartet erlöste. Käufer waren unter anderem Unternehmer und Manager, der teuerste Drachen brachte 1,5 Millionen Euro. Die zugesagte Spende an die UN-Katastrophenhilfe erfolgte jedoch bis heute nicht; nur eine nicht bezifferte Teilspende nach Abzug von Kosten stellten die Söhne wiederholt vage in Aussicht. Schließlich klagte das Goethe-Institut, in dem die teils hochkarätigen Künstler einen Garanten für das Spendenversprechen sahen, auf Herausgabe der Millionen. Der Erlös soll so doch noch dem ursprünglich geplanten Zweck zugeführt werden.

Die Klage richtet sich gegen die beiden in Stuttgart lebenden Söhne Eubels und seine in Italien lebende Witwe. Die beiden Mittzwanziger waren einst zur Ausbildung nach Stuttgart gekommen. Auf die ihnen nachweislich zugestellte Klage hatten sie zunächst nicht reagiert. Auch auf eine Anfrage unserer Zeitung zu dem Urteil reagierten sie nicht. Bei der Witwe fehlte zunächst noch der Nachweis der Zustellung. Inzwischen seien alle drei Erben anwaltlich vertreten und hätten gegenüber dem Gericht „Verteidigungsbereitschaft angezeigt“, wie der Sprecher sagte. Mit der Klage verlangt das Goethe-Institut nicht nur Geld, sondern auch die Herausgabe von nicht versteigerten Drachen sowie Auskunft zum Verbleib von weiteren Drachen.

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