Nach den Vorstellungen der Christdemokraten sollen die Länder selbst über die Art der Berechnung entscheiden können. Ministerpräsident Kretschmann ist skeptisch und fordert einen raschen Kompromiss.

Berlin - Im Streit um die bundesweit anstehende Reform der Grundsteuer erhöht die Union den Druck auf SPD-Finanzminister Olaf Scholz sowie auf den grünen Koalitionspartner im Südwesten. Den Ländern müsse per Öffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Kriterien für die Berechnung der Grundsteuer festzulegen, fordert Bundestags-Fraktionsvize Andreas Jung im Gespräch mit unserer Zeitung. „Das ist für uns ein harter Punkt“, sagt der Konstanzer Abgeordnete, der auch Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Bundestag ist.

 

Beim Landesparteitag in Weingarten Ende der Woche werden die Christdemokraten voraussichtlich einen entsprechenden Beschluss fassen. „Die CDU Baden-Württemberg fordert für die Reform der Grundsteuer ein Bundesgesetz mit transparenten und einfachen Kriterien einerseits sowie zur Stärkung des Föderalismus einen Freigabebeschluss für eigene Ländergesetze andererseits“, heißt es in dem Antrag, den Jung mit dem finanzpolitischen Sprecher der Landtagsfraktion, Tobias Wald, erarbeitet hat. Wohnen dürfe nicht noch weiter verteuert werden.

Auch Mieter betroffen

„In der Konsequenz setzen wir uns dafür ein, dass das Land Baden-Württemberg von der Öffnungsklausel Gebrauch macht und ein eigenes Landesgesetz erlässt“, ist in dem Antrag zu lesen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist skeptisch, ob sich Öffnungsklauseln politisch durchsetzen lassen und warnt vor noch mehr Zeitverlust. „Wir müssen schauen, dass wir schnellstmöglich einen Kompromiss hinbekommen, dem Bundestag und Bundesrat zustimmen können“, sagte Kretschmann zu Beginn der Woche. Ansonsten drohten den Kommunen enorme Einnahmeausfälle, in Baden-Württemberg allein 1,7 Milliarden Euro.

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Auch Mieter sind von ihr betroffen, da die Eigentümer die Steuer weiterreichen können. Die Einnahmen gehen an die Kommunen. Der Gesetzgeber muss auf Weisung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 eine Reform der Grundsteuer auf den Weg bringen. Die Karlsruher Richter hatten die Neuregelung wegen veralteter Berechnungsgrundlagen angemahnt. Laut Plänen von Finanzminister Scholz soll der Grundstückswert bei der Berechnung der Steuer auch künftig ein entscheidender Faktor sein. Fast alle Länder tragen diesen Ansatz mit. Allerdings stellt sich Bayern quer und fordert ein Modell, das sich an der Fläche orientiert.

Ein Kompromiss könnte darin bestehen, Öffnungsklauseln für die Länder festzuschreiben. Scholz bezweifelt, dass dies ohne Grundgesetzänderung zu machen wäre, was Befürworter dieser Lösung anders sehen. Für den 10. Mai ist zu dieser Frage eine Experten-Anhörung im Finanzministerium geplant.