Im Streit um den Zuschuss fürs Sporthallendach gibt es keine einvernehmliche Lösung. Der Hintergrund des Rechtsstreites reicht mehr als zehn Jahre zurück.

Ein Zuschuss der Landesstiftung zur teilweisen Erhöhung des Daches der Sporthalle I in Schmiden ist Gegenstand eines Rechtsstreites zwischen der Stadt Fellbach und dem Land Baden-Württemberg. In seiner jüngsten Sitzung hat der Verwaltungsausschuss des Fellbacher Gemeinderats die Fortführung des Klageverfahrens beschlossen. „Wir bedauern die Entwicklung, aber wir sehen keinen anderen Weg, um zu unserem Recht zu kommen“, sagt Oberbürgermeister Christoph Palm.

 

Der Hintergrund des Streites reicht mehr als zehn Jahre zurück

Der Hintergrund des Rechtsstreites reicht mehr als zehn Jahre zurück. Damit die Rhythmische Sportgymnastik (RSG), Fellbachs Elitetruppe im Bereich des Spitzensports, in Schmiden auch nationale und internationale Wettkämpfe ausrichten kann, wurde seinerzeit ein Drittel des Daches der Sporthalle I von sieben auf zwölf Meter erhöht. Das Land steuerte damals über die Landesstiftung zu den Gesamt-baukosten von 750 000 Euro einen Zuschuss aus dem Programm „Zukunftsoffensive III“ für überregional bedeutsame Sportstätten bei – 358 000 Euro.

Nun will das Land diesen Zuschuss zurück haben mit der Begründung, Fellbach habe sich angeblich gemeinnützigkeitswidrig verhalten. Stein des Anstoßes war zuletzt die Bandenwerbung in der Halle, die hauptsächlich durch die Handballabteilung des TSV Schmiden betrieben wird.

Palm nennt die Gründe für die Rückforderung „geradezu grotesk“

Für Fellbach sind die Gründe für die Zuschussrückforderung „völlig unverständlich und geradezu grotesk“, so Palm. Weder die Stadt noch der TSV Schmiden hätten sich in dieser Sache etwas vor-zuwerfen. Bandenwerbung in einer überregional bedeutsamen Sporthalle sei heute das Normalste der Welt. Wer anderes behaupte, argumentiere an der Realität vorbei.

„Wir haben uns sehr um eine einvernehmliche Lösung bemüht, doch das Land hat selbst auf entsprechende Argumente der Sportverbände und auf Vermittlungsversuche seitens der Politik nicht reagiert“, bedauert Fellbachs Rathauschef. Deshalb habe die Stadt schon vor Wochen vorsorglich Klage gegen den Widerrufs- und Rückforderungsbescheid eingelegt, um keine Fristen für einen unter Umständen notwendigen Rechtsstreit zu versäumen. „Andererseits haben wir uns damit aber auch nicht den Weg für eine außergerichtliche Einigung verbaut“, so Palm.

Bisher zeigt das Land keine einvernehmliche Lösung auf

Doch vom Land wurde bis jetzt kein Ansatz für eine einvernehmliche Lösung aufgezeigt. Das mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Stadt beauftragte Rechtsanwaltsbüro hat deshalb nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage empfohlen, das Klageverfahren fortzuführen, was vom Verwaltungsausschuss des Gemeinderats so auch einstimmig beschlossen worden ist. „Wir hätten es gerne anders gehabt“, betont OB Palm. Aber die Haltung des Landes lasse leider keine andere Vorgehensweise zu. „Die Stadt Fellbach sieht gute Chancen, auf dem Rechtsweg zum Erfolg zu kommen.“