Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Ausführlicher erläuterte eine Daimler-Sprecherin, warum der Konzern nun vor Gericht zieht. Natürlich halte man „Pressefreiheit für ein hohes Gut“ und akzeptiere „grundsätzlich auch kritische Berichterstattung“. Doch der SWR habe die Gebote journalistischer Sorgfalt und Fairness „in eklatanter Weise verletzt“: In vielen Sequenzen sei der Film „manipulativ“ und stelle die Situation bewusst verzerrt dar. Die Aufnahmen zeigten einen „rechtmäßigen Fremdarbeitskrafteinsatz“, suggeriert werde hingegen „unrechtmäßiges Handeln“. Zudem verletzten die heimlich gedrehten Bilder Rechte des Unternehmens: An den Werkstoren werde auf das Foto- und Filmverbot ausdrücklich hingewiesen.

 

Solche und weitere Vorwürfe hatte der SWR schon im Vorjahr scharf zurückgewiesen. In einem „Faktencheck“ stellte er den Angriffen von Daimler seine eigene Sicht der Dinge entgegen. Im Kern geht es darum, ob Rose wirklich – wie von ihm dargestellt – in die Arbeitsorganisation in Untertürkheim eingegliedert war; dann wäre sein Einsatz als Fremdarbeiter, der als Angestellter einer Leiharbeitsfirma für die Spedition Preymesser tätig war, in der Tat rechtlich problematisch. „Mach’ einfach das, was die Daimler-Arbeiter machen“, will er als Anweisung beim Verpacken von Zylinderköpfen erhalten haben. Solche Aufträge habe er nicht etwa, wie von Daimler behauptet, „durch gezieltes Ansprechen“ provoziert, sondern noch weit öfter bekommen als gezeigt. Auch dem Vorwurf, die im Film gezeigten Telefonate mit der Daimler-Pressestelle seien „fingiert“ gewesen, widerspricht der Sender kategorisch.

Nur problematische oder rechtswidrige Praxis?

Vor Gericht dürfte es vor allem um die Frage gehen, ob die Reportage überhaupt Missstände aufgedeckt hat und welche Qualität diese hatten. Heimlich gedrehte Aufnahmen dürften nur dann verwendet werden, wenn sie rechtswidriges Verhalten belegten, argumentiert der Daimler-Anwalt; das sei aber nicht der Fall. Doch dieser Punkt ist noch keineswegs abschließend geklärt. Anhaltspunkte für „verbotene Arbeitnehmerüberlassung“ sah nicht nur der in der Sendung zitierte Arbeitsmarktforscher Stefan Sell aus Remagen; auch Daimler-Betriebsräte äußerten sich in diesem Sinne. Eine entsprechende Anzeige ging zudem bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein, die aufgrund des Film bereits von sich aus tätig geworden war. Bis heute - neun Monate danach – prüft die Behörde laut einer Sprecherin den Vorgang, förmliche Ermittlungen seien aber noch nicht eingeleitet worden. Offenbar ist es nicht ganz einfach festzustellen, ob sich die Rentenversicherung tatsächlich um Beiträge geprellt sieht – was Voraussetzung für ein Verfahren wäre.

Vielleicht klärt sich das ja bis zum 8. Mai. Dann treffen sich Daimler und der SWR zum ersten Verhandlungstermin vor dem Landgericht. Die Pressekammer will noch einmal eine gütliche Einigung anregen und hat das „persönliche Erscheinen der Parteien“ angeordnet.

Nun aber schlägt Daimler zurück. Eine Viertelmillion Euro soll der SWR als Ordnungsgeld zahlen, wenn er die von Rose gedrehten Bilder noch einmal zeigt. Ersatzweise sei Ordnungshaft zu verhängen, „zu vollziehen an dem Intendanten“, also Peter Boudgoust. So fordert es der Autokonzern, vertreten durch den Vorstandschef Dieter Zetsche, in einer beim Landgericht Stuttgart eingereichten Klageschrift. Damit eskaliert ein schon lange schwelender, aber bisher nicht öffentlich gewordener Rechtsstreit. Bald nach der Sendung hatte der Südwestrundfunk Post von einem bekannten Berliner Medienrechtler bekommen: die Aufnahmen im Daimler-Werk seien rechtswidrig entstanden und dürften daher nicht weiter verbreitet werden. Man erwarte eine entsprechende Unterlassungserklärung, spätestens am Folgetag. Doch die wollte der Sender freiwillig nicht abgeben. Begründung: das heimliche Filmen sei notwendig gewesen, um einen erheblichen Missstand öffentlich zu machen; letzteres gehöre zu den Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Man sei nach wie vor „der Überzeugung, dass die Verwendung der genannten Aufnahmen rechtmäßig war“, sagte eine SWR-Sprecherin kurz und bündig.

Daimler spricht von Manipulation, SWR widerspricht

Ausführlicher erläuterte eine Daimler-Sprecherin, warum der Konzern nun vor Gericht zieht. Natürlich halte man „Pressefreiheit für ein hohes Gut“ und akzeptiere „grundsätzlich auch kritische Berichterstattung“. Doch der SWR habe die Gebote journalistischer Sorgfalt und Fairness „in eklatanter Weise verletzt“: In vielen Sequenzen sei der Film „manipulativ“ und stelle die Situation bewusst verzerrt dar. Die Aufnahmen zeigten einen „rechtmäßigen Fremdarbeitskrafteinsatz“, suggeriert werde hingegen „unrechtmäßiges Handeln“. Zudem verletzten die heimlich gedrehten Bilder Rechte des Unternehmens: An den Werkstoren werde auf das Foto- und Filmverbot ausdrücklich hingewiesen.

Solche und weitere Vorwürfe hatte der SWR schon im Vorjahr scharf zurückgewiesen. In einem „Faktencheck“ stellte er den Angriffen von Daimler seine eigene Sicht der Dinge entgegen. Im Kern geht es darum, ob Rose wirklich – wie von ihm dargestellt – in die Arbeitsorganisation in Untertürkheim eingegliedert war; dann wäre sein Einsatz als Fremdarbeiter, der als Angestellter einer Leiharbeitsfirma für die Spedition Preymesser tätig war, in der Tat rechtlich problematisch. „Mach’ einfach das, was die Daimler-Arbeiter machen“, will er als Anweisung beim Verpacken von Zylinderköpfen erhalten haben. Solche Aufträge habe er nicht etwa, wie von Daimler behauptet, „durch gezieltes Ansprechen“ provoziert, sondern noch weit öfter bekommen als gezeigt. Auch dem Vorwurf, die im Film gezeigten Telefonate mit der Daimler-Pressestelle seien „fingiert“ gewesen, widerspricht der Sender kategorisch.

Nur problematische oder rechtswidrige Praxis?

Vor Gericht dürfte es vor allem um die Frage gehen, ob die Reportage überhaupt Missstände aufgedeckt hat und welche Qualität diese hatten. Heimlich gedrehte Aufnahmen dürften nur dann verwendet werden, wenn sie rechtswidriges Verhalten belegten, argumentiert der Daimler-Anwalt; das sei aber nicht der Fall. Doch dieser Punkt ist noch keineswegs abschließend geklärt. Anhaltspunkte für „verbotene Arbeitnehmerüberlassung“ sah nicht nur der in der Sendung zitierte Arbeitsmarktforscher Stefan Sell aus Remagen; auch Daimler-Betriebsräte äußerten sich in diesem Sinne. Eine entsprechende Anzeige ging zudem bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein, die aufgrund des Film bereits von sich aus tätig geworden war. Bis heute - neun Monate danach – prüft die Behörde laut einer Sprecherin den Vorgang, förmliche Ermittlungen seien aber noch nicht eingeleitet worden. Offenbar ist es nicht ganz einfach festzustellen, ob sich die Rentenversicherung tatsächlich um Beiträge geprellt sieht – was Voraussetzung für ein Verfahren wäre.

Vielleicht klärt sich das ja bis zum 8. Mai. Dann treffen sich Daimler und der SWR zum ersten Verhandlungstermin vor dem Landgericht. Die Pressekammer will noch einmal eine gütliche Einigung anregen und hat das „persönliche Erscheinen der Parteien“ angeordnet.