Die Parlamentspräsidentin fordert eine schnelle endgültige Entscheidung über die Zukunft der zwei Fraktionen.

Stuttgart - Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hat die beiden AfD-Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg aufgefordert, ihre Wiedervereinigung spätestens bis zur nächsten Sitzung des Landtagspräsidiums am kommenden Dienstag abzuschließen. Nachdem bei der am vergangenen Mittwoch beendeten Klausurtagung der AfD-Abgeordneten in Titisee-Neustadt bereits ein gemeinsamer künftiger Fraktionsvorstand gewählt worden sei, dürfe jetzt nicht länger herumtaktiert werden. „Das Parlament ist keine Spielwiese“, sagte Aras unserer Zeitung.

 

Am 28. September soll der Landtag über den von beiden AfD-Fraktionen beantragten Untersuchungsausschuss zum Linksextremismus in Baden-Württemberg beraten. Um einen Ausschuss durchzusetzen, bedarf es der Stimmen von einem Viertel aller Abgeordneten oder dem Votum von zwei Fraktionen. Aras sagte, es dränge sich der Verdacht auf, „dass der Zusammenschluss der beiden Fraktionen aus diesem Grund bewusst hinausgezögert wird“.

Es wäre zwar ärgerlich, wenn beide AfD-Fraktionen am 28. September noch existierten, erklärte die Grünen-Politikerin. Rechtlich ließe sich das aber nicht verhindern. Der künftige Chef der wieder vereinten Landtags-AfD, Jörg Meuthen, hatte am Mittwoch in Titisee-Neustadt erklärt, es werde voraussichtlich noch „zwei bis drei Wochen“ dauern, bis der Zusammenschluss endgültig vollzogen sei.

Laut Aras kann die Beratung über den Untersuchungsausschuss am 28. September nicht vertagt werden. Wenn es im Plenum allerdings mehrheitliche Zweifel über die Zulässigkeit der Untersuchung gebe, könne der Antrag zunächst zur gutachterlichen Stellungnahme an den Ständigen Ausschuss des Parlaments überwiesen werden. Dessen Stellungnahme sei dann später wiederum vom Plenum zu beraten. Der nächstmögliche Termin dafür ist der 12. Oktober.

Bei Grünen, CDU, SPD und FDP im Landtag stoßen die Pläne der AfD, einen Untersuchungsausschuss durchzusetzen, auf starken Widerstand. Alles deutet darauf hin, dass der Antrag mit ihrer Mehrheit am 12. Oktober abgelehnt wird. Dann müsste die AfD den Klageweg beschreiten, um zum Ziel zu kommen. Dieses Vorgehen will CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart am Dienstag mit seinen Kollegen verabreden.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sprach mit Blick auf die beiden AfD-Fraktionen erneut von einem „Rechtsmissbrauch“. Sollten sie bis Ende November nicht wiedervereint sein, werde die FDP Klage beim Landesverfassungsgericht einreichen mit dem Ziel, „die zweite Fraktion zu unterbinden“. Man werde „nicht zulassen, dass eine Gruppe rechtspopulistischer Wirrköpfe sich Landesmittel erschleicht“, so der Liberale.

Landtagspräsidentin Muhterem Aras hatte die Gründung der zweiten AfD-Fraktion unter dem Namen Alternative für Baden-Württemberg (ABW) von drei Verfassungsrechtlern prüfen lassen. Sie kamen in einem gemeinsamen Gutachten zu dem Schluss, dass der Landtag mangels entsprechender Regelungen keine Handhabe hat gegen die ABW.