Die Aufklärung des EnBW-Deals wird erneut erschwert: der französische EdF-Konzern besteht auf der vertraglich vereinbarten Verschwiegenheit.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal steht überraschend vor einem neuen Problem. Die Électricité de France (EdF) als Verkäufer der Aktien ist nicht bereit, die vertraglich vereinbarte Verschwiegenheit aufzuheben. Dies teilte der französische Staatskonzern jetzt der Landesregierung und dem Ausschuss mit. Damit ist wieder fraglich, inwieweit öffentlich über das Milliardengeschäft verhandelt werden kann.

 

Die Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) sprach von einer „bedauerlichen Situation“. Man habe die EdF gebeten, ihre Weigerung noch einmal zu überdenken; auch der Ausschussvorsitzende Ulrich Müller (CDU) wolle in diesem Sinne auf die Franzosen einwirken. Laut Krebs würde der Konzern auf die Verschwiegenheit verzichten, wenn das Land ihn seinerseits umfassend davon befreien würde. Dies könne man aber nicht wegen der Verpflichtungen gegenüber anderen Partnern.

Retourkutsche für Schiedsklage?

Damit eskaliert die Auseinandersetzung zwischen dem Land und der EdF. Erst vor zwei Wochen hatte die Regierung bei einem internationalen Schiedsgericht eine Klage gegen die Franzosen eingereicht. Damit will sie auf Anraten ihrer Anwälte klären lassen, ob das Land zu viel für die EnBW-Aktien bezahlt hat. Handelt es sich also womöglich um eine Retourkutsche aus Paris? Eine solcher Zusammenhang wäre „pure Spekulation“, sagte die Staatsministerin.

Das Kabinett muss nach ihren Angaben nächste Woche über die Aussagegenehmigung für Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) entscheiden. Er soll am Freitag, 9. März, als erster Zeuge vor dem Ausschuss gehört werden. Der Umfang der Genehmigung hänge davon ab, ob die EdF auf der Verschwiegenheit bestehe. In diesem Fall müsste der Ausschuss „kleinteilig“ entscheiden, zu welchen Themen Mappus öffentlich und zu welchen er nichtöffentlich befragt werden könnte. Die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz hatte das Land weitgehend von der Verschwiegenheit befreit. Bei der Investmentbank Morgan Stanley gestaltete sich dies zunächst schwieriger; der Ausschussvorsitzende Müller erreichte schließlich doch eine Befreiung.