Das Landgericht Hamburg spricht heute sein Urteil darüber, ob ein schwäbischer Whisky das Wort „Glen“ im Namen tragen darf. Die Richter müssen entscheiden, ob dadurch Verbraucher in die Irre geführt werden.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Berglen - Auf dem Etikett steht deutlich lesbar „Swabian Single Malt Whisky“, doch darauf kommt es den Richtern nicht an: Heute fällt das Landgericht Hamburg seine Entscheidung darüber, ob ein Whisky der Waldhornbrennerei aus den Berglen (Rems-Murr-Kreis) das Wort „Glen“ im Namen tragen darf. Die Urteilsverkündung beginnt um 11 Uhr.

 

Die kleine, familiengeführte Brennerei befindet sich seit Jahren mit der mächtigen Scotch Whisky Association (SWA) im Streit. Die schottischen Whisky-Lobbyisten führen an, durch das Wort „Glen“, das im Gälischen „kleines Tal“ bedeutet, würde Verbrauchern ein schottischer Whisky vorgegaukelt. Doch ebendieser ist wie zum Beispiel Champagner eine von der EU geschützte Herkunftsbezeichnung.

Denkt der Verbraucher beim Wort Glen an Whisky aus Schottland?

Aus der Sicht der Familie Klotz ist das Wort dagegen eine Anspielung auf die Herkunft des Whiskys aus den Berglen. Die Hamburger Richter haben jedoch im Dezember 2018 deutlich gemacht, dass sie die Argumente der SWA durchaus nachvollziehen können.

Der Rechtsstreit war bereits vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt worden. Dieser hatte den Fall jedoch lediglich nach Hamburg zurückgereicht – mit dem Hinweis, dass die Hamburger Richter zu klären hätten, ob ein durchschnittlicher Verbraucher beim Wort „Glen“ an schottischen Whisky denken muss. Laut Jürgen Klotz von der Waldhornbrennerei hat die SWA selbst eine europaweite Umfrage in Auftrag gegeben – die das Ergebnis gehabt habe, dass lediglich ein Prozent der Whiskytrinker in Europa das Wort Glen mit original Scotch Whisky verknüpfe.

Die Entscheidung in der Sache wäre ein Präzedenzfall: Die millionenschwere SWA verklagt regelmäßig Brennereien auf der ganzen Welt, die in ihren Augen Verbrauchertäuschung betreiben.