Gruibingen, Bad Ditzenbach und Hohenstadt wollen Windkraftanlagen bauen. Das Landratsamt will aber die Landschaft schützen. Der Zielkonflikt könnte vor Gericht enden.

Göppingen - Hohenstadt ist zufrieden. Die kleine Gemeinde auf der Albhochfläche nimmt „positiv zur Kenntnis“, wie es im Amtsblatt heißt, dass die von ihr favorisierten Bereiche Hellstern und Feuerbuch im Entwurf „zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Festlegung von Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“ enthalten sind. Gruibingen findet den Entwurf auch toll, weil die von der Region anvisierten Flächen GP-19 und GP-23 am Bossler und am Sickenbühl in Richtung Wiesensteig mehrere Hundert Hektar bieten, auf denen die Gemeinde sechs Windräder als Bürgeranlagen realisieren könne. Und auch Bad Ditzenbach ist froh, den vielen Interessenten eventuell den Bau von zwei bis drei Windkraftanlagen am Fuchseck ermöglichen zu können, das gar nicht im Entwurf der Region enthalten war.

 

Landratsamt will die Landschaft schützen

Doch es wird vielleicht nicht alles so kommen, wie es die Region und die Kommunen vorsehen. Die Flächen am Bossler, im Sickenbühl und am Fuchseck liegen im Landschaftsschutzgebiet. Dessen Vorgaben müssten für die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft zurückgenommen werden, und dies wiederum liegt einzig im Ermessen des Landratsamts.

„Wir werden aber in diesen drei Fällen die Verordnungen nicht aufheben“, erklärt der dafür zuständige stellvertretende Landrat Ulrich Majocco. Die Strategie sei, das Filstal und den Albtrauf von den störenden Windrädern frei zu halten und lieber größere Flächen an der sogenannten zweiten Albkante vom oberen Filstal zur Albhochfläche zu deklarieren. „Für uns haben am Bossler, im Sickenbühl und am Fuchseck die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege Vorrang“, sagt Ulrich Majocco. Am Lämmerbuckel hingegen stimme der Landkreis einer Änderung der Schutzbestimmungen zu Gunsten der Windkraft zu.

Naturschützer sind skeptisch

Auch der Landesnaturschutzverband Göppingen (LNV) hat mittlerweile Stellung zu den Windkraftplänen bezogen. Aus der grundsätzlichen Skepsis hat der LNV Göppingen nie einen Hehl gemacht. Nun sind alle 27 vorgesehenen Vorranggebiete unter die Lupe genommen worden. Der LNV lehnt 22 davon ab oder hält sie für mehr als fraglich. Lediglich fünf hält er für möglich. Unmöglich sind unter anderem die Gebiete auf Gruibinger Gemarkung.

Nun hat der Regionalplaner Thomas Kiwitt schon von Beginn an erklärt, dass es durchaus unterschiedliche Ansichten gebe, was die Ausweisung von Vorranggebieten in Schutzgebieten betreffe, und dies noch geklärt werden müsse. Unstrittig sind zudem die gesetzlichen Auflagen, dass ohnehin vor dem Bau von Windkraftanlagen in jedem Einzelfall noch deren Verträglichkeit für die Umwelt geprüft werden muss, insbesondere was besonders geschützte Vögel betrifft. Universelle Vogelschutzgebiete sind aber nach Ansicht der Regionalplaner generell kein Hinderungsgrund für die Windkraftnutzung. Das sieht auch Ulrich Majocco so, aber: „Wir befinden uns grundsätzlich auf vermintem Gelände, wo wir in freier Landschaft was planen. Da gibt es immer einen Zielkonflikt.“

Zur Not wird geklagt

Dass dieser zu Ungunsten von Gruibingen ausfallen soll, hält der Gruibinger Bürgermeister Roland Schweikert allerdings für ein Unding. „Es geht bei uns nur um das Landschaftsbild, nicht um den Naturschutz. Es kann doch nicht sein, dass sich das Land zur Windkraft bekennt, und wenn es ernst wird, knickt man wieder ein“, grantelt er. Zur Not werde die Kommune wohl klagen müssen, kündigt er seinen Widerstand gegen die Entscheidung des Landratsamts an.

Auch in Bad Ditzenbach hat man die Flinte noch nicht ins Korn geworfen. Wie in Gruibingen gibt es auch für Bürgerwindkraftanlagen am Fuchseck genügend Interessenten. Die Kommune appelliert nun zunächst an die Region, das weit von der nächsten Wohnbebauung abgelegene Vorranggebiet trotz der Ablehnung des Landratsamts in die Planung aufzunehmen.