Politische Zustimmung kommt nur von der AfD. Kirchenvertreter äußern sich auffallend vorsichtig. Neben den neuen Kreuzen bleiben auch die alten in Klassenzimmern und Gerichtssälen grundsätzlich hängen.

München - Viel Wirbel und mehr Kritik als Zustimmung hat der Beschluss der Bayerischen Landesregierung ausgelöst, demzufolge in allen Behördengebäuden am 1. Juni ein Kreuz aufgehängt werden muss. Das sei, so hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung gesagt, ein Ausdruck „der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“, sowie ein „Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland“.

 

Die einzige politische Zustimmung zu diesem Beschluss kam am Mittwoch aus den Reihen der AfD. Deren kirchenpolitischer Sprecher im Bundestag, Volker Münz, wertete die bayerische Entscheidung als Erfolg seiner Partei: „Wir treten ganz klar ein für das Christentum“, sagte Münz. Religionsexperten aller anderen Parteien sehen durch die Kreuz-Verordnung die Neutralitätspflicht des Staates in Gefahr. Ein Sprecher der Bundeskanzlerin sagte laut Evangelischem Pressedienst, es gebe „keine Pläne innerhalb der Bundesregierung, ähnlich zu handeln“.

Kirchenvertreter äußerten sich betont vorsichtig zur neuen bayerischen Kreuz-Pflicht. Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, begrüßte Kreuze im öffentlichen Raum grundsätzlich, sagte aber auch: „Genau das Kreuz macht es immer wieder notwendig, die Politik kritisch zu hinterfragen, wenn es um die Überwindung von Armut, den Einsatz für eine humane Flüchtlingspolitik oder die Überwindung von Krieg und Gewalt geht.“ Bedford-Strohm ist auch Landesbischof in Bayern.

Erzbischof Schick: „Vor Missbrauch schützen“

Der katholische Erzbischof von Bamberg, Ludwig Schick, warnte: das Kreuz sei kein Identitätszeichen irgendeines Landes oder Staates: „Wir müssen das Kreuz auch vor Fehldeutungen bewahren und vor Missbrauch schützen.“

Positiv äußerte sich die Israelitische Kultusgemeinde München. Präsidentin Charlotte Knobloch sagte, gerade vor dem Hintergrund der „Mammutaufgabe Integration“ halte sie es für „wichtig und richtig“, die Normen und Werte zu definieren und deren Anerkennung einzufordern, die für das Miteinander unverzichtbar seien.

Ablehnung hingegen kam von den bayerischen Muslimen: Der Vorsitzende ihres Zentralrats, Mohamed Abu El-Qomsan, sagte der „Welt“, ein Kreuz in Dienstgebäuden verstoße gegen die staatliche Neutralitätspflicht: „Wenn der bayerische Staat christliche Symbole in Dienstgebäuden zulässt, sollte er auch Kopftücher im öffentlichen Dienst erlauben.“ Wer die kulturelle Prägung des Freistaats betonen wolle, der soll nach Abu El-Qomsan besser „die bayerische Fahne aufhängen“.

Ministerpräsident Söder: „Keiner persönlich betroffen“

Der Beschluss des Ministerrats sieht vor, dass Kreuze „deutlich sichtbar“ im Eingangsbereich allen bayerischen Landesbehörden aufgehängt werden müssen. Damit, so Söder zunächst unter Hinweis auf frühere Konflikte ums Kreuz, werde man „nicht im Klassenzimmer oder im Gerichtssaal damit konfrontiert“. Eingangszonen seien „ein freier Bereich“. Niemand sei direkt persönlich betroffen, und damit sei auch „der verfassungsrechtliche Aspekt“ eingehalten. Erst auf Nachfrage stellte sich heraus, dass zusätzlich zu den neuen auch die bisherigen Kreuze in den Klassenzimmern hängen bleiben.

Die bayerische Kreuzpflicht in den Klassenzimmern war 1995 vom Bundesverfassungsgericht im berühmten „Kruzifix-Urteil“ als grundgesetzwidrig verworfen worden. Bayern widersetzte sich dem Urteil zwar, hat aber danach einen Mechanismus zur flexiblen Lösung örtlicher Konflikte ins Schulgesetz eingebaut. Bei „ernsthaften und einsehbaren“ Protesten von Eltern sind Schulleitung und -behörde zu einem „gerechten Ausgleich aller in der Klasse Betroffenen“ verpflichtet. Dabei, so heißt es, „ist auch der Wille der Mehrheit, soweit möglich, zu berücksichtigen.“ Bisher sind christliche Schüler die Mehrheit.

An den Wänden bayerischer Gerichtssäle bleiben die Kreuze hängen; daran hat sich auch nach einer Gesetzesreform von Anfang diesen Jahres nichts geändert. Richtern und Staatsanwälten indes ist das Tragen religiöser Symbole seither verboten. Darunter fallen alle: nicht nur das Kopftuch, sondern auch christliche Kreuze.