Zwei Mitarbeiter kämpfen vor dem Arbeitsgericht gegen den Rettungsdienst des Roten Kreuzes um ihre Nebenjobs. Foto: Eibner-Pressefoto/Fleig
Wieder streiten Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Böblingen, mit ihrem Arbeitgeber am Arbeitsgericht in Stuttgart um Nebentätigkeiten. Die Fronten sind verhärtet.
Als der Rettungsdienst im Böblinger Kreisverband des Roten Kreuzes seinen Mitarbeitern im Dezember die Nebentätigkeiten unter Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen untersagte, ist eine ganze Kette von Klagen in Gang gekommen. Mitte Februar hatte es bereits zwei Güteverhandlungen am Arbeitsgericht in Stuttgart gegeben, am Montag waren es noch einmal zwei.
Bei der ersten Verhandlung ging es um einen Betriebsrat, der als Disponent für die DRK-Rettungsdienst Gesellschaft unter dem Dach des Böblinger Kreisverbands tätig ist. Er arbeitete zunächst 80 Prozent beim DRK und weitere 17,5 Prozent bei den Johannitern als Fahrer, drei Schichten waren das zu je zwölf Stunden.
Die streitenden Parteien werden voraussichtlich im Oktober noch einmal zusammen kommen. Foto: imago/Horst Rudel
Rots Kreuz in Böblingen: Arbeit für die Konkurrenz?
Die Anwältin des Roten Kreuzes hatte eine Reihe von Argumenten, um die Tätigkeit zu untersagen: Der Betriebsrat würde für die Konkurrenz arbeiten, er könnte Geschäftsgeheimnisse aus seiner Betriebsratstätigkeit an die Konkurrenz verraten und er würde die Fortbildungen beim Roten Kreuz in Anspruch nehmen, die dann den Johannitern zu Gute kommen würden.
Der Betriebsrat argumentierte, er wäre auch für das DRK zusätzlich gefahren, aber er habe keine Dienste bekommen, und es seien auch keine Gespräche mit ihm geführt worden, obwohl das zugesagt worden sei.
Was eine gütliche Einigung erschwerte, war die Tatsache, dass der Betriebsrat wegen einer kranken Tochter inzwischen beim DRK auf 20 Prozent reduziert hat, sodass die Richterin die Frage stellen musste, wer überhaupt der Hauptarbeitgeber des Mannes sei. Ihr Vorschlag, der Betriebsrat könne beim DRK aufstocken auf 40 Prozent lehnten die beiden streitenden Parteien ab, weswegen eine gütliche Einigung entfiel.
Auch im zweiten Fall war eine Einigung schwierig: Ein Rettungssanitäter, der zu 100 Prozent beim Rettungsdienst des Roten Kreuzes, angestellt ist, absolvierte in etwa acht bis zwölf Stunden zusätzlich Fahren für einen privaten Anbieter von Krankentransporten. Hier reagierte das DRK empfindlich, denn es hatte wohl selbst schon Fahrten bei besagtem privaten Anbieter gebucht, als das eigene Personal nicht mehr ausreichte, und sprach von „direkter Konkurrenz“.
Die Richterin mochte aber keine direkte Konkurrenzsituation zwischen dem privaten Anbieter aus Frickenhausen (Kreis Esslingen) und dem Roten Kreuz im Kreis Böblingen sehen, allenfalls um ein paar Ecken. Den Vorschlag des Fahrers, Konkurrenz zu vermeiden, indem er nur Fahrten im Kreis Esslingen unternehme, lehnte das Rote Kreuz ab. Weil der Mann schon zu 100 Prozent für den Kreisverband Böblingen arbeite, kam es auch nicht in Betracht, ihn zusätzlichen Dienste beim hiesigen Roten Kreuz machen zu lassen.
Keine Einigung in Sicht
Den Vorschlag des Arbeitgebers, im September noch einmal über eine Genehmigung der Nebentätigkeit nachzudenken, lehnte der Anwalt des Angestellten ab. „Da hängen wir ja monatelang in der Luft“, sagte er.
Also auch hier: Keine Einigung in Sicht. Das heißt, die streitenden Parteien, werden wahrscheinlich noch einmal vor dem Arbeitsgericht Stuttgart zu einer Verhandlung zusammenkommen und dann wird die Richterin entscheiden. Die Termine sind nach derzeitigem Stand voraussichtlich im Oktober angesetzt.