In zwei Fällen haben Gegner des Bahnprojekts von der Bahn Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz verlangt. Das Urteil dazu fällt am Freitag, 17. November.

Stuttgart - Die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 wollen einen tieferen Einblick in Dokumente der S-21-Projektgesellschaft nehmen, die die Risiken des Bauvorhabens und der Tunnel beschreiben. Dazu haben sich zwei Kläger vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart am Donnerstag auf das Umweltinformationsrecht berufen.

 

Der Kläger Hans Heydemann dringt auf die Herausgabe der kompletten Risikoliste. Der S-21-Projektchef Manfred Leger habe bei einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart im September 2015 von 1700 Risiken gesprochen. „Das war der Auslöser für unseren Antrag“, so Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper vor Gericht. Von Loeper ist auch Sprecher des Aktionsbündnisses gegen das Tiefbahnhof-Projekt. Heydemann und von Loeper begehren umfassende Auskunft. Alle Risikosachverhalte, die nach dem 25. März 2011 datieren, sollen offengelegt werden. „Das ganze Projekt ist umweltrelevant“, so der Klägeranwalt. Er könne nicht, wie von der Projektgesellschaft gefordert, Sachverhalte auf Verdacht vorab eingrenzen.

Das Gutachten soll alle Risiken aktuell erfassen

Ganz so umfassend und schrankenlos lasse sich das Recht auf Umweltinformation nicht auslegen, machte die Vorsitzende Richterin Karoline Stegemeyer klar. Zwar habe die Bahn eine „erhebliche Pflicht“, Fakten offenzulegen, sie müsse sogar innerhalb eines Monats um Konkretisierung der Anfrage bitten (was sie nicht tat), doch es könne Risikosachverhalte geben, die nicht umweltrelevant seien, Stahlpreise oder Grunderwerb etwa, oder die Geschäftsgeheimnisse berührten. Werde der Antrag nicht eingegrenzt, könne sie ihn nicht gewähren. Stegemeyer schlug vor, dass die Kläger ihr Begehren auf die von Bahn-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla in Auftrag gegebene und für Dezember erwartete Bauzeit- und Kostenbetrachtung begrenzen.

Das Gutachten soll alle Risiken aktuell erfassen. „Dieser Auftrag kam nicht vom Projekt, sondern von der DB AG“, so Anwalt Thomas Krappel vom Büro Kasper Knacke für die Projektgesellschaft, man könne darüber nicht verfügen. Nach längerer Moderation durch Stegemeyer einigten sich die Streitparteien darauf, dass die Bahn dem Kläger Schritt für Schritt Zugang zu den von ihm beantragten Risiko-Unterlagen gewährt. Jede Ablehnung zu einzelnen Unterlagen müsse begründet werden.

Im zweiten Verfahren fordert der Kläger Wolfgang Jakubeit Einsicht in Unterlagen zur Evakuierung eines Zuges im Tunnel. Er gab dazu konkrete Dokumente und Besprechungsprotokolle an. Die Projektgesellschaft lehnt dies ab, da es um die öffentliche Sicherheit gehe und man, so Krappel, „kein Einfallstor für Sabotage und Terroraktivitäten“ bieten wolle. Dass das Eisenbahn-Bundesamt dem Kläger einen Teil der Dokumente bereits freigab, wusste die Bahn nicht. Zum Tunnel-Fall will das Gericht an diesem Freitag einen Tenor bekannt geben.