Im Rems-Murr-Kreis hat ein Drohnenflug einen handfesten Streit ausgelöst. Der Flug über eine Menschenmenge ist verboten – nicht die einzige Vorschrift, die man am Steuer eine Drohne beachten sollte.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Winnenden - Drohnen haben binnen weniger Jahre den Markt für Luftaufnahmen revolutioniert. Die kleinen Fluggeräte liefern mit wenig Aufwand spektakuläre Bilder. Doch bei der Nutzung einer Drohne gilt es, viele Vorschriften zu beachten. Vor allem, seit im Jahr 2017 die sogenannte Drohnen-Verordnung in Kraft getreten ist. Sie sieht Bußgelder von bis zu 50 000 Euro vor.

 

Von Menschenansammlungen gilt es seitdem, einen seitlichen Abstand von 100 Metern einzuhalten. Genau das sorgte am Wochenende für Ärger im Rems-Murr-Kreis: Eine Fotodrohne über dem Stadtfest City-Treff in Winnenden hatte zu einem Streit mit einem Verletzten und einen Polizeieinsatz geführt. Auslöser war laut der Polizei offenbar, dass ein 30-Jähriger sein Drohne dicht über den Besuchern fliegen ließ.

Keine Drohnen über Events: Die Vorschrift soll für die Sicherheit der Besucher sorgen

Der Grund für diesen Mindestabstand ist weniger der Datenschutz: Sollten nicht einzelne Menschen gefilmt werden, gilt hier meist die Panoramafreiheit. Ausschlaggebend ist vielmehr die Sicherheit. Niemand soll von einem abstürzenden Multicopter getroffen werden.

Für Flüge in mehr als 100 Metern Höhe brauchen Drohnenpiloten eine Genehmigung. Dasselbe gilt für die Sicherheitszonen von 1,5 Kilometern rund um Flughäfen. Auch Drohnenflüge direkt über Naturschutzgebieten, Gefängnissen, Industrieanlagen, Polizeieinsätzen sowie über Gebäuden von Behörden sind verboten. Hier gilt ebenfalls der 100-Meter-Abstand.

Keine Aufnahmen von Nachbarn ohne deren Einwilligung

Wer über seinem eigenen Grundstück fliegen will, darf dies tun, sofern die Drohne tiefer als 100 Meter fliegt und in Sichtweite bleibt. Aber Achtung: Nachbarn müssen keine Bildaufnahmen dulden. Wer mit einer Kameradrohne über fremde Grundstücke fliegt, braucht die Zustimmung von Eigentümer und Bewohnern.

Auch das Gewicht von Drohnen spielt für den Gesetzgeber eine Rolle: Ab 250 Gramm Gewicht müssen Drohnen eine feuerfeste Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers tragen. Wiegen Drohnen mehr als zwei Kilogramm, müssen Piloten einen Kenntnisnachweis erbringen. Und ab einem Drohnengewicht von 5 Kilo braucht man eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.