Streit zwischen Stadt Stuttgart und EnBW Kartellsenat will Wettbewerb um Fernwärmenetz
Die Stadt scheint mit der Verhandlung am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof dem Fernwärmenetz näher gekommen zu sein. Was bringt das den Kunden?
Die Stadt scheint mit der Verhandlung am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof dem Fernwärmenetz näher gekommen zu sein. Was bringt das den Kunden?
Im Februar 2016 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt beschlossen, die Energie Baden-Württemberg (EnBW) auf die Herausgabe des Fernwärmenetzes in Stuttgart zu verklagen. OB Fritz Kuhn (Grüne) hatte damals vorgeschlagen, die Forderungen aus dem Bürgerbegehren Fernwärme zu erfüllen. Siebeneinhalb Jahre, drei Instanzen und einen OB später könnte sich der Wunsch der Stadt, bei der Wärmeversorgung eine womöglich entscheidende Rolle zu spielen, erfüllen. Seit der Klageeinreichung hat das Thema bundesweit an Bedeutung gewonnen. Kommunen sind zur Wärmenetzplanung verpflichtet. Bürger hoffen auf eine Alternative zur Wärmepumpe.
Drei Stunden lang befasste sich der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs am Dienstag unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Kirchhoff mit der Frage, ob die Stadt einen Anspruch auf die Herausgabe des Netzes oder aber die EnBW einen dauerhaften Anspruch auf den weiteren Betrieb hat.
Die vom Energiekonzern übernommenen Technischen Werke Stuttgart (TWS) hatten 1994 einen Konzessionsvertrag zum Wegenutzungsrecht mit der Kommune geschlossen. Er lief bis Ende 2013 und hatte ein entscheidendes Manko: Es war nicht geregelt worden, was mit den Versorgungsanlagen, also mehr als 200 Kilometern an Leitungen, an denen 25 000 Haushalte hängen, nach Vertragsende geschehen sollte. Es fehlt eine sogenannte Endschaftsregelung. Entsprechend weit fassten beide Seiten ihren Interpretationsspielraum.
Der fünfköpfige Kartellsenat hat diesen am Dienstag beschnitten und angedeutet, dass er die Sache anders sieht als die Vorinstanzen. Deutlich anders. Das Landgericht hatte die Klage der Stadt auf Übereignung abgewiesen, diese müsse der EnBW einen neuen Gestattungsvertrag mit 20 Jahren Laufzeit einräumen. Sieg also auf ganzer Linie für die EnBW in erster Instanz 2019.
Auch das Oberlandesgericht hatte die Übereignungsklage abgewiesen, der Stadt aber zugestanden, dass die EnBW den „Störungszustand“ auf städtischen Grundstücken beseitigen müsse. Ein Patt also im März 2020. Den Netzausbau will allerdings keiner, es geht vielmehr um Ausbau in gegenteiligem Sinn, um Erweiterung.
Mit Fernwärmenetzen habe man sich noch nie beschäftigt, räumte Wolfgang Kirchhoff ein, den Streitwert sah er „in Richtung Höchststreitwert, 30 Millionen Euro“. Der Senat sei mit seinen Erwägungen „noch keinesfalls am Ende“, so Kirchhoff. Ein paar deutliche Ansagen gab es dennoch.
So sehe es für die EnBW mit dem Anspruch auf den Abschluss eines neuen Gestattungsvertrages „ziemlich schlecht aus“. Grundsätzlich könne die Stadt dazu verpflichtet sein, in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren die Konzession neu zu vergeben.
Da für Fernwärme Besonderheiten beständen, sei die Frage, ob eine Inhousevergabe möglich sei, die Stadt sich oder ein Tochterunternehmen also direkt beauftragen könnte. Dazu hörte der Senat Ludger Bräuer von der Prozessabteilung des Bundeskartellamtes in Bonn. „Wir haben es hier mit einem Zukunftsthema zu tun“, sagte der, und dass die Stadt nicht unbillig handele, wenn sie den Netzbetrieb ausschreibe.
Kirchhoff wollte es exakter wissen: „Wir müssen Farbe bekennen zu der Frage, ob die Inhousevergabe eine Option ist.“ Stuttgart sei mit dem Wettbewerbsgedanken „losgesegelt“, habe Angebote zum Netzbetrieb erhalten, das Verfahren aber eingefroren und wolle nun selbst übernehmen. „Gibt es Anspruch auf politische Fehlerkorrektur?“, so Kirchhoff. „Es kann Kommunen zugemutet werden, in eine Ausschreibung zu gehen, das wäre meine persönliche Position“, so Bräuer.
Die EnBW-Anwaltsbank zeigte sich wie ein Teil des Publikums konsterniert von der Entwicklung. „Ihnen schwebt eine Entflechtung vor!“, sagte Anwalt Thomas Winter für die EnBW zur Gerichtsbank: „Aber Wärmenetze sind nicht offen für die Durchleitung, wo liegt der Vorteil für den Verbraucher, wenn das Netz herausgeschnitten wird?“
Ein Monopolist werde nur durch einen anderen ersetzt. Die vom Senat wahrscheinlich gesetzte Wettbewerbsprämisse sei regulatorisch zweifelhaft. Die gebe es nur bei Strom und Gas. Die EnBW, so Winter, solle wenigstens „Anspruch auf Duldung“ haben, so lange, bis die Ausschreibung erledigt sei. „Sie haben einem ewigen Nutzungsrecht das Wort geredet, wir reden von einer Durchleitungskonstellation, die wir bei Netzen öfter haben“, bekam er von Kirchhoff zur Antwort.
Matthias Albrecht und Peter Rädler, Anwälte für die Stadt, und OB-Büroleiterin Andrea Klett-Eininger zeigten sich nach der Verhandlung vorsichtig optimistisch. „Für uns wäre der Netzbetrieb der entscheidende Schritt in Richtung Wärmewende“, so Klett-Einiger. Auch andere Erzeuger als die EnBW könnten einspeisen. Nach einem Urteil, dessen Verkündungstermin noch nicht bekannt geben wurde, müsste die Frage des Netzpreises mit der EnBW geklärt werden.