Muss ein Spielplatz zwingend Spielgeräte haben? Und wo dürfen Müllcontainer stehen? Darüber streiten ein Vermieter und Bewohner seit Jahren. Auflagen der Stadt sind gerichtlich bestätigt – deren Umsetzung ist aber nicht überprüft

Korntal-Münchingen - Muss ein Spielplatz Spielgeräte bieten? Diese und andere Fragen eines Vermieters aus Münchingen haben den Verwaltungsgerichtshof Mannheim beschäftigt. Im März dieses Jahres entschieden die Richter: auf einen Spielplatz gehören in jedem Fall stabile Spielgeräte, die nicht so ohne Weiteres entfernt werden können. „Die Verwendung des Wortes Spielplatz dürfte die Ausstattung mit Spielgeräten nahelegen“, schrieben sie in der Begründung.

 

Damit war die Berufung des Münchinger Vermieters, der namentlich nicht genannt werden möchte, in diesem sowie in allen anderen Punkten abgelehnt. Er hatte in Mannheim Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart aus dem vergangenen Jahr eingelegt. Damals hatte er die Stadt Korntal-Münchingen verklagt, weil er ihre Auflagen als ungerechtfertigt empfand. Hintergrund: um die Erlaubnis für den Bau einer Anlage von 32 Wohnungen zu bekommen, hatte er sich verpflichtet, dort einen Spielplatz anzulegen. Doch konnte er mit seinem Konzept von einem „naturnahen Spielplatz“ das Baurechtsamt nicht überzeugen. Die Verwaltung beharrte auf ihren Auflagen. Zurecht, wie nach dem Verwaltungsgericht Stuttgart auch die Mannheimer Richter befanden.

Mieter fordern: Die Stadt muss nun kontrollieren

Einige Mieter in der Wohnanlage an der Pflugfelder Straße in Münchingen freut diese Entscheidung allerdings nur halb. Sie, die ebenfalls nicht namentlich genannt werden wollen, fordern: Nun müsse die Stadt auch endlich prüfen, ob der Vermieter die Auflagen erfüllt.

Das werde in der kommenden Woche geschehen, kündigt der Technische Beigeordnete Ralf-Uwe Johann an. Bislang habe die Stadt nicht kontrolliert, weil der Vermieter im April Bescheid gegeben habe, nun alle Auflagen zu erfüllen. „Das haben wir zunächst mal als Tatsache hingenommen“, sagt Johann. Zudem sei wegen Urlaubs die Personaldecke dünn gewesen.

„Wir müssen uns an die Fristen halten“

Diese Antwort stellt die Mieter wenig zufrieden. Sie fragen sich, warum die Verwaltung gegenüber dem Vermieter immer noch so defensiv agiere, „wo sie doch Recht bekommen hat“. Dazu Ralf-Uwe Johann: „Sollte er die Auflagen nicht erfüllen, drohen wir ihm natürlich Maßnahmen an. Aber wir müssen uns an die Fristen halten.“

Bereits seit der Einweihung der Wohnanlage in der Pflugfelder Straße schwelt der Streit um die Ausstattung des Spielplatzes. Eine zwölf Quadratmeter große Sandkiste und ein bis zwei Spielgeräte: das war die Bedingung der Stadt für die Baugenehmigung gewesen. Doch diese Auflage, finden die Bewohner, ignoriere der Vermieter bis heute. „Erst gab es nichts. Dann wurde Anwohnern im Erdgeschoss ein Stück ihres Gartens weggenommen und als Spielfläche umgewidmet“, schildern sie. Was nach Ansicht des Bauherrn und Vermieters ein „naturnaher Spielplatz“ ist, halten die Bewohner vielmehr für einen Witz. Sie sprechen von einer „Mini-Wippe und einer Mini-Rutsche, die jedes Kind wegtragen kann“ sowie „alten Gartenmöbeln und einem jetzt aus Baumarktlatten eilig zusammengezimmerten Sandkasten“.

Vermieter sieht keine Niederlage

Dass der Verwaltungsgerichtshof seine Berufung abgelehnt hat, empfindet der Münchinger Bauherr nicht als Niederlage. Er betont, dass er inzwischen alle Auflagen der Stadt erfülle. „Schon lange vor dem Urteil habe ich einen Sandkasten angelegt, der sogar 14 Quadratmeter groß ist, also zwei Quadratmeter größer, als die Stadt vorschreibt“, sagt er. Auch die anderen Auflagen der Stadt seien „übererfüllt“. So gebe es auf dem Platz zwei Spielgeräte, die Stadt fordere jedoch nur „ein bis zwei“. Dass die Spielgeräte augenscheinlich immer noch die gleichen sind, die einst bemängelt wurden, ist für ihn kein Widerspruch. Auch dass die Geräte nicht verankert sind, ist für den Vermieter wenig relevant. „Das ist doch praktischer“, argumentiert er. So könnten Kinder sie bei Bedarf in den Schatten ziehen. Er empfindet die Kritik der Mieter als „ungerechtfertigt“: „Das sind Einzelmeinungen.“ Er unterstellt ihnen, dass sie, um die Presse in die Irre zu führen, mutwillig den Spielplatz verwüsten würden: „Dann schmeißen sie vorher die Spielgeräte und die Stühle um.“

Den Mietern geht es nicht alleine um den Spielplatz. Sie monieren auch, dass die Tiefgarage der Anlage zu eng sei. Außerdem stünden die Müllcontainer nicht an dem im Bebauungsplan vorgesehenen Platz in der Tiefgarage. Vielmehr seien sie einem Mieter im Erdgeschoss direkt unter das Küchenfenster gestellt worden. Der Vermieter sieht dieses Problem inzwischen als „geklärt“ an. Die Verwaltung relativiert diese Aussage jedoch: „Der Standort der Müllcontainer ist im Bebauungsplan anders ausgewiesen, er ist aber grundsätzlich möglich“, sagt Johann. Bestandsschutz, wie der Vermieter behauptet hatte, hätten die Müllcontainer unter dem Küchenfenster jedoch nicht. Vielmehr sollen künftig Müllboxen die Bewohner vor Gestank schützen. Dazu sagt einer der Mieter zynisch: „Dann geht nach dem Streit darüber, was ein Spielplatz ist, jetzt wohl der Streit los, was eine Müllbox ist.“