Neue Schottergärten dürfen in Baden-Württemberg nicht mehr angelegt werden, doch was ist mit den bestehenden? Die Ministerinnen setzen vor allem auf die Einsicht der Gartenbesitzer.

Stuttgart - Schottergärten sind in Baden-Württemberg seit einem Jahr verboten. Neue Anlagen werden nicht mehr genehmigt. So sieht es das Biodiversitätsgesetz zum Schutz der Artenvielfalt vor. Aus den Ortsbildern sind die Steinwüsten dennoch nicht verschwunden. Müssen auch Gärten weg, die angelegt worden sind, ehe die Landesregierung im August 2020 neue Anlagen ausdrücklich untersagt hat? Das ist die Frage, mit denen sich vor allem die Gemeinden herumschlagen müssen. Sie sind zuständig für die Zweifelsfälle.