Streitfall Schottergärten „Gartenpolizei“ soll nicht ausrücken
Neue Schottergärten dürfen in Baden-Württemberg nicht mehr angelegt werden, doch was ist mit den bestehenden? Die Ministerinnen setzen vor allem auf die Einsicht der Gartenbesitzer.
Neue Schottergärten dürfen in Baden-Württemberg nicht mehr angelegt werden, doch was ist mit den bestehenden? Die Ministerinnen setzen vor allem auf die Einsicht der Gartenbesitzer.
Stuttgart - Schottergärten sind in Baden-Württemberg seit einem Jahr verboten. Neue Anlagen werden nicht mehr genehmigt. So sieht es das Biodiversitätsgesetz zum Schutz der Artenvielfalt vor. Aus den Ortsbildern sind die Steinwüsten dennoch nicht verschwunden. Müssen auch Gärten weg, die angelegt worden sind, ehe die Landesregierung im August 2020 neue Anlagen ausdrücklich untersagt hat? Das ist die Frage, mit denen sich vor allem die Gemeinden herumschlagen müssen. Sie sind zuständig für die Zweifelsfälle.
Die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch ist dafür, klare Kante zu zeigen. „Schottergärten sind schlecht für Mensch und Natur“, betont sie. Im Sommer würden sich die Steine so sehr erhitzen, dass sie die Temperaturen in Wohngegenden in die Höhe treiben. „Viel Grün in der Stadt und bepflanzte Gärten kühlen die Umgebungstemperatur durch Verdunstungskälte“, unterstreicht Pilarsky-Grosch und fordert: „Damit das Gesetz Früchte tragen kann, muss es auch umgesetzt und vollzogen werden zum Schutz der Natur und Artenvielfalt, aber auch zu unserem eigenen Schutz.“
Die zuständigen Ministerinnen Nicole Razavi (CDU, Wohnen) und Thekla Walker (Grüne, Umwelt) setzen auf Freiwilligkeit und die Einsicht der Gartenbesitzer. Razavi bekennt: „Ich persönlich bin keine Freundin von Schottergärten.“ Sie weist darauf hin, dass seit August 2020 das Anlegen neuer Schottergärten ausdrücklich verboten sei.
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„Wer vor diesem Zeitpunkt einen Schottergarten angelegt hat, an den appelliere ich, diesen Schottergarten doch in etwas Schöneres, Umweltfreundlicheres zu verwandeln.“ Von Druck hält sie nichts: „Ich will keine Gartenpolizei, aber ich will, dass Schotter nach und nach aus den Gärten verschwindet. Schottergärten sind eine Form der Gartengestaltung, über die die Zeit hinweggegangen ist.“
Umweltministerin Thekla Walker verweist darauf: „Schottergärten sind schlecht fürs Klima und für die Artenvielfalt.“ Mit dem Biodiversitätsgesetz werde verhindert, „dass neue Steinwüsten angelegt werden“. Den Rückbau bestehender Schottergärten bezeichnete sie als „absolut wünschenswert“ und wirbt für „Verständnis und Einsicht“. Sie nimmt ohnehin bereits wahr, „dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger inzwischen ganz bewusst insektenfreundliche Gärten anlegen“.
Die Rechtslage, was alte Schottergärten angeht, ist nicht ganz einfach. Schon seit 1996 müssen nicht überbaute Flächen begrünt werden, wenn sie nicht einer anderen „zulässigen Verwendung“ dienen, also zum Beispiel Abstellplätze für Mülltonnen oder für Fahrräder sind. Lange Zeit waren sich die Ministerien nicht einig, wie die Rechtslage zu interpretieren sei. Walker ging davon aus, dass alle Schottergärten zurückgebaut werden müssten, Razavi sah Bestandsschutz für die Anlagen, die älter als ein Jahr sind. Das hatte Steffen Jäger, der Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags, schon in den vergangenen Monaten moniert.
Inzwischen hat sich die Lage geklärt. Walker und Razavi haben sich abgestimmt, wie eine Sprecherin des Umweltministeriums erklärte. Demnach können ältere Schottergärten nicht rückwirkend deshalb verboten werden, weil sich zum August 2020 das Gesetz geändert hat.
Anders sieht es aus, wenn die alten Schottergärten schon nach der Landesbauordnung von 1996 nicht zulässig waren. Zweifelsfälle sollen die Kommunen im Einzelfall vor Ort überprüfen. „Nach pflichtgemäßem Ermessen und nach dem Gleichheitsgrundsatz“ könnten sie den Rückbau anordnen. Allerdings seien dabei auch die Verhältnismäßigkeit, möglicher Bestandsschutz und der Verwaltungsaufwand zu prüfen, heißt es aus dem Umweltministerium. Das Land mache keine Vorgaben zur Bewertung, erklärte ein Sprecher der Wohnbauministerin.
Jäger hat schon früher zu bedenken gegeben, dass ein solches Vorgehen zu „zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führen“ könne. Jetzt rät auch der Gemeindetag zu Überzeugungsarbeit und hofft wie die Ministerinnen auf freiwillige Einsicht. Es sei „weiterhin notwendig, dass Städte und Gemeinden gemeinsam mit dem Land das Bewusstsein der Bürger für Blühstreifen und insekten- und artenfreundliche Gartengestaltung stärken“, sagt Referent Christopher Heck. „Denn die Biodiversität ist für das Klima in den Kommunen wichtig“. Die Kommunen könnten auch Anreize zum freiwilligen Rückbau setzen, rät das Umweltministerium.