Nur eine sehr begrenzte Neuverschuldung ist gestattet
Zur Erinnerung: Die Schuldenbremse verpflichtet den Bund seit 2016, in normalen Zeiten praktisch ohne neue Kredite auszukommen. Nur eine sehr begrenzte Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung ist dann jedes Jahr gestattet. Das soll die Staatsverschuldung begrenzen, auch mit Blick auf künftige Generationen. Angesichts der gegenwärtigen Coronakrise sind die Regeln bis mindestens 2022 ausgesetzt. In der Pandemie verschuldet sich der Staat im großen Stil, allein in diesem Jahr will sich Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz 240 Milliarden Euro am Kapitalmarkt besorgen. Im kommenden Jahr sollen es noch einmal 100 Milliarden sein. Eine Rückkehr zum Normalzustand ist für 2023 geplant, allerdings wird der Bundeshaushalt auch dann sehr angespannt sein.
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Grundsätzlich ist die SPD für eine Beibehaltung der Schuldenbremse, sie will nach der Pandemie aber die vorhandenen Verschuldungsspielräume nutzen. FDP-Chef Christian Lindner hat zwei Bedingungen für einen Eintritt seiner Partei in eine Regierung formuliert: „Keine Steuererhöhungen und kein Aufweichen der Schuldenbremse des Grundgesetzes.“ Die Grünen treten für eine Reform der Schuldenbremse ein und wollen auf diese Weise deutlich mehr Investitionen ermöglichen. Sie verweisen darauf, dass die Zinsen derzeit extrem niedrig sind und Geldgeber sogar bereit sind draufzuzahlen, um Deutschland Geld leihen zu dürfen.
Der Staat muss viel Geld investieren
Unstrittig ist, dass der Staat in den kommenden Jahren sehr viel Geld investieren muss – etwa in Klimaschutz, Digitalisierung, Straßen und Schienen oder Bildung und Forschung. Fachleute beziffern den zusätzlichen Bedarf auf 450 Milliarden Euro bis 2030. Allein aus den Steuereinnahmen wird sich das kaum finanzieren lassen, zumal der Staat ja auch noch andere Aufgaben hat.
Noch befinden sich SPD, Grüne und FDP im Stadium des Sondierens. Bis zur Bildung einer Koalition dürften noch mindestens zwei Monate vergehen. Fest dürfte aber bereits stehen, dass es zu keiner Reform der Schuldenbremse kommen wird. Dem steht nicht nur die ablehnende Haltung der FDP entgegen. Sondern auch der Umstand, dass dafür eine Verfassungsänderung und damit eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag wie Bundesrat notwendig wäre. Die haben die drei möglichen Partner nicht. Man bräuchte dafür mindestens die Union, die aber ebenfalls fest zur Schuldenbremse in ihrer bisherigen Form steht.
Neue Wege bei der Infrastrukturfinanzierung?
Ein Kompromiss könnte darin bestehen, bei der Infrastrukturfinanzierung neue Wege zu gehen. Und zwar, indem der Bund eine oder mehrere Investitionsgesellschaften gründet, die den Auftrag haben, beispielsweise neue Bahnstrecken oder Glasfasernetze für schnelles Internet zu bauen. Wenn der Bund Eigentümer dieser Gesellschaften ist und für sie bürgt, können sie an den Finanzmärkten genau so günstig Kredite aufnehmen wie der Bund selbst. Nach allgemeiner Rechtsauffassung würden diese Schulden nicht auf die des Bundes angerechnet. Das wäre wichtig im Hinblick auf die europäischen Maastricht-Regeln.
Zahlreiche Fachleute in Deutschland halten dies für einen rechtlich wie ökonomisch gangbaren Weg, um deutlich mehr öffentliche Investitionen anzuschieben. Selbst der unterlegene Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet hatte im Wahlkampf vorübergehend mit der Gründung eines „Deutschlandfonds“ geliebäugelt, der sogar private Geldgeber mit an Bord nehmen sollte. Die Idee verfolgte Laschet dann aber nicht weiter.
Wird dem Prinzip der Haushaltsklarheit noch genüge getan?
Es gibt aber auch kritische Stimmen. So stellt etwa der ehemalige Wirtschaftsweise Lars Feld die Frage, ob noch den Prinzipien der Haushaltsklarheit und -wahrheit genüge getan werde, wenn der Staat klassische Infrastrukturaufgaben auslagert.
Und die Präsidenten der Rechnungshöfe von Bund und Ländern forderten gerade in einer gemeinsamen Erklärung, wieder verstärkt auf eine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen hinzuarbeiten und die geltenden Schuldenregeln einzuhalten: „Eine Umgehung der Schuldenbremse durch Auslagerung der Kreditaufnahme etwa in Fonds, Nebenhaushalte und andere Konstruktionen gilt es zu vermeiden.“ Die hohe Verschuldung belaste die öffentlichen Haushalte der Zukunft und schränke die Gestaltungsspielräume künftiger Parlamente ein. Die Schuldenbremse sei auch keine Investitionsbremse: „Sie lässt schon jetzt die Stärkung von Investitionen durch entsprechende Schwerpunktsetzung in den Haushalten zu.“
Ampel-Sondierer stehen unter Beobachtung
Die Prüfer betonten zugleich, dass die in der Coronakrise von Bund und Ländern aufgenommen Kredite nur zur Bekämpfung der Pandemiefolgen eingesetzt werden dürften. Es müsse ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zur Krisenbewältigung bestehen. „Darauf werden die Rechnungshöfe in ihren Prüfungen weiter verstärkt achten.“ Die Ampel-Sondierer wissen spätestens jetzt, dass sie auch von dieser Seite unter besonderer Beobachtung stehen.