Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbunds hat sich das Leid von Straßenkatzen zu einem der „größten unbemerkten Tierschutzprobleme“ entwickelt. Viele herrenlose Samtpfoten kämpften ums nackte Überleben. Damit sich Katzen nicht weiter unkontrolliert vermehren können, fordern die Tierfreunde eine bundesweite Kastrationspflicht. Man kann davon ausgehen, dass die Marbacher Gemeinderatsgruppe Puls dieses Ansinnen unterstützt, denn die Liste hat nun auf lokaler Ebene einen Antrag mit eben dieser Stoßrichtung eingereicht.
BUND sieht Gefahr für Wildkatzen
Puls plädiert dafür, eine entsprechende Schutzverordnung ausarbeiten zu lassen. Darin sollen insbesondere eine Kastrationspflicht für Hauskatzen, die sich auch außerhalb der eigenen vier Wände bewegen, und eine Kennzeichnungspflicht via Tätowierung oder Mikrochip sowie die Registrierung der Tiere aufgenommen werden. Anlass für den Vorstoß sei ein Newsletter des BUND gewesen, erklärt Puls-Sprecher Hendrik Lüdke. In dem Schreiben sei der Verband auf die Problematik der Hybride eingegangen, also der Kreuzung von streunenden Haus- mit Wildkatzen. Eine solche Paarung, fürchtet der BUND, gefährdet die Bestände der Europäischen Wildkatzen zusätzlich.
Lüdke vertiefte sich in das Thema, führt nun als weiteres Argument für eine Kastrationspflicht ins Feld, dass die verwilderten, kranken Katzen oftmals im Tierheim landeten, die damit überlastet seien. Obendrein würden Singvögel Opfer von Streunern.
Ursula Gericke, Leiterin des Ludwigsburger Tierheims, begrüßt grundsätzlich eine Schutzverordnung, wie sie jetzt in Marbach in der Diskussion steht. „Damit wäre allen geholfen. Wir und die Kommunen würden Geld sparen. Die Katzen könnten ein gesünderes Leben führen“, sagt Gericke. Sie bestätigt zudem die Einschätzung von Lüdke, wonach die Tierheime längst an die Grenze des Leistbaren gestoßen seien. „Wir haben einen Trakt mit neun Zimmern. In jedem der Zimmer haben wir Katzen mit Jungen. Das gab es noch nie“, so Gericke. Den Kollegen in der Nachbarschaft gehe es ähnlich, „alle Tierheime sind massiv mit Katzen belegt“.
Das rühre zum einen daher, dass die Kosten für eine Kastration erheblich gestiegen seien. Viele Besitzer wollten oder könnten sich das nicht leisten, was die Population der streunenden Samtpfoten nach oben treibe. Zum anderen würden Katzen ins Tierheim abgeschoben, die während Corona angeschafft worden seien. Dem Team vom Ludwigsburger Tierheim würde es vor allem weiterhelfen, wenn alle der geschmeidigen Vierbeiner gekennzeichnet wären – wie es in Schutzverordnungen in der Regel vorgeschrieben wird. Dann könnten im Tierheim gestrandete Katzen nämlich umgehend dem Besitzer zurückgegeben werden, was die Verweildauer und damit die Ausgaben senken würde, erklärt Gericke. Bei etwaigen Verletzungen müsse sich zudem der Halter selbst mit der Tierklinik arrangieren, was Behandlung und Rechnung anbelangt. Und tauche ein Stubentiger ohne Chip auf, könne er auf der anderen Seite sofort als herrenlos eingestuft, kastriert und flugs weitervermittelt werden. Momentan müsse man 14 Tage warten, ob sich vielleicht doch noch ein Besitzer meldet, ehe ein Tierarzt einer Katze die Fruchtbarkeit nehmen dürfe, erklärt Ursula Gericke. In der Zeit sei aber vielleicht schon wieder Nachwuchs auf dem Weg.
Vorreiter im Landkreis Ludwigsburg
Lediglich 48 Stunden müssen die Verantwortlichen in Ditzingen verstreichen lassen, bevor sie mit einem Streuner zwecks Kastration zum Veterinär aufbrechen dürfen. Die Kreisstadt hat als Einzige im Landkreis Ludwigsburg eine Katzenschutzverordnung, wie sie die Liste Puls für Marbach anstrebt. „Die Erfahrungen sind positiv“, sagt Pressesprecher Jens Schmukal. Seit der Einführung der Satzung im Frühsommer 2021 seien beispielsweise bis April des Folgejahres 21 Exemplare auf der Gemarkung aufgespürt und zum Tierarzt gebracht worden, die nicht amtlich registriert waren.
Amt hielt härtere Geschütze für berechtigt
Allerdings hatte Ditzingen auch einen gewichtigen Grund, etwas gegen vierbeinige Streuner zu unternehmen. Speziell rund um einen Aussiedlerhof waren nach Angaben des Veterinäramts etliche herrenlose Katzen unterwegs. So habe der örtliche Tierschutzverein im Juli 2020 dort bei einer gezielten Aktion und „dann zu späteren Zeitpunkten auch von außerhalb“ 34 Exemplare eingesammelt, 30 davon seien behandlungsbedürftig gewesen. Da sich das Problem nicht in den Griff bekommen ließ, waren nach Ansicht des Amts die Voraussetzungen erfüllt, um härtere Geschütze aufzufahren und eine Katzenschutzverordnung zu erlassen.
Für Marbach indes liegen der Verwaltung „keinerlei Erkenntnisse vor“, wonach es ein „hohes Aufkommen an frei lebenden Katzen, welche von Schmerzen, Leiden und Schäden betroffen sind“ gebe. „Der Erlass einer Katzenschutzverordnung würde demzufolge den rechtlichen Vorgaben und der Intention des Gesetzgebers einer abgestuften Vorgehensweise zuwiderlaufen“, resümiert die Rathausspitze und schlägt deshalb vor, den Puls-Antrag abzulehnen.
Verordnung ist an Voraussetzungen geknüpft
Schutz
Laut Tierschutzgesetz können Verordnungen zum Schutz frei laufender Katzen erlassen werden. In Baden-Württemberg sind dafür die Kommunen zuständig. Ziel ist laut Landratsamt Ludwigsburg, „durch bestimmte Maßnahmen die Verminderung der Anzahl von frei lebenden Katzen innerhalb eines Gebietes zu erreichen und damit Schmerzen, Leiden oder Schäden bei diesen Katzen zu verringern, die durch das Zusammenleben in einer großen, frei lebenden Katzenpopulation entstanden sind.
Bedingung
Allerdings dürfen Instrumente wie Kastrations- oder Kennzeichnungspflicht nicht ohne Weiteres eingesetzt werden. „Sollten sich in einer Kommune keine Streunerkatzen befinden, ist der Erlass einer entsprechenden Verordnung weder rechtlich möglich noch notwendig“, stellt das Kreishaus klar. Sinnvoll sei es aber in jedem Fall, Halter aufzuklären, damit sie ihre Katzen kastrieren und registrieren lassen, damit es zu keiner unkontrollierten Vermehrung komme.