Was ist eine „Magere Flachland-Mähwiese“?
Das ist eine Bezeichnung für eine Wiese, die eine besondere Vielfalt an Pflanzen und Tieren aufzuweisen hat. Solche Wiesen „bereichern nicht nur die heute oftmals wenig abwechslungsreiche blütenarme Landschaft, sondern sind auch ein Kulturgut“, heißt es in einer Broschüre des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg dazu. „Denn sie sind das Produkt jahrzehnte- bis jahrhundertelanger extensiver Nutzung. (...) Sie können nur erhalten werden, wenn sie weiterhin eine extensive Bewirtschaftung erfahren.“ Es werden zwei Typen unterschieden: die „Magere Flachland-Mähwiese“, und die „Berg-Mähwiese“. Erstere kommt hier im Flachland vor. Hier wachsen Gras- und Haferarten und Wildblumen.
Weil diese Flächen so besonders sind, gibt es seit 1992 eine EU-Richtlinie, die sie unter besonderen Schutz stellt, genannt die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. „Damit sollen die Lebensräume geschützt werden“, erklärt Jens Häußler vom Landratsamt Esslingen. Die Richtlinie besagt auch, dass die Wiesen nicht verschlechtert oder zerstört werden dürfen. Darum werden sie alle drei Jahre kartiert, um zu überprüfen, ob sie erhalten bleiben.
Welche Probleme haben die Landwirte?
Es gibt vor allem eines, und das heißt Klappertopf. Die Schmarotzerpflanze saugt sich Wasser aus den Wurzeln benachbarter Pflanzen, denen das natürlich nicht guttut. „Im grünen Zustand ist der Klappertopf auch giftig“, erklärt Markus Bauer, der landwirtschaftliche Obmann Sielmingens. Bauer hat am Rande der Felderrundfahrt von Sielmingen auf ein Problem hingewiesen. Landwirte, die solche Mähwiesen bewirtschaften, können das abgeerntete Heu nicht als Futtermittel verwenden. „Dann stellt sich die Frage, ob sich der Arbeitsaufwand des Grasschneidens überhaupt lohnt“, so Bauer. „Gegenmaßnahmen sind nicht erlaubt, weil die Mähwiesen erhalten bleiben müssen.“ Laut Bauer breitet sich so dann auch anderes Unkraut aus, beispielsweise die ebenfalls giftige Herbstzeitlose. „Wenn die Futterpflanzen aufgrund des Unkrauts zu wenige Nährstoffe aus dem Boden bekommen, geht die Wiese ein“, sagt Bauer.
Was ist erlaubt, um dagegen vorzugehen?
Jens Häußler sagt: „Wenn der Klappertopf überhand nimmt, dann kann man durchaus etwas dagegen tun.“ Beispielsweise gebe es die Möglichkeit eines Schröpfschnitts, also eines frühen Schnitts zu Beginn des Sommers. Auch eine sogenannte Erhaltungsdüngung sei möglich, dabei wird mit Festdünger – also keine Gülle – dafür gesorgt, dass dem Boden mehr Nährstoffe zugeführt werden. Sind mehr Nährstoffe im Boden, gefällt das dem Klappertopf nicht. Aufgrund der Vorschriften in der Richtlinie sollten die Landwirte sich aber mit dem Landwirtschaftsamt in Verbindung setzen und Maßnahmen absprechen, bevor sie durchgeführt werden, betont Jens Häußler: „Auch wir vom Landratsamt stehen für eine Beratung zur Verfügung.“
Was beschäftigt die Landwirte noch?
Ein Problem bei Streuobstwiesen sei auch, berichtete Markus Bauer bei der Felderrundfahrt, dass nach vielen nicht ordentlich geschaut werde, das Obst werde liegengelassen, die Bäume nicht geschnitten. „Man müsste die Privatbesitzer dazu kriegen, dass sie wieder aufforsten.“ Das Land sei hier auf den Fildern so knapp, dass man sich die Verwahrlosung nicht leisten könne. Hier erwähnte Bauer auch die Ausgleichsmaßnahmen, sogenannte Trittsteine. Das sind gewollt brachliegende Flächen – als Ausgleich für Bauprojekte. Die Trittsteine sind Streifen zwischen den Feldern, die Landwirte müssen dafür Teile ihres Ackers abtreten.
Solche städtischen Ausgleichsmaßnahmen gibt es auch auf Stuttgarter Stadtgebiet, wo beim jüngsten „Runden Tisch Landwirtschaft“ darüber gesprochen wurde, wer für die Pflege der bei Bauern ungeliebten Trittsteine zuständig ist. Seit fünf Jahren gibt es den „Runden Tisch“ in der Landeshauptstadt, hier tauschen sich Landwirte und Vertreter der Stadt einmal im Jahr aus. Thematisiert werden auch die bereits erwähnten EU-Richtlinien. „Die Anforderungen werden zunehmend komplexer“, sagt der Möhringer Bauer Klaus Brodbeck, der Kreisvorsitzende des Bauernverbands Stuttgart. „Neben der eigentlichen Aufgabe der Nahrungsmittelerzeugung prägen vor allem immer weitere bürokratische Anforderungen der EU den landwirtschaftlichen Arbeitsalltag.“