Eigentlich muss Waiblingen gegen die steigende Zahl unzulässiger Gartenhäuser, Mauern und Zäune im Außenbereich vorgehen. Das will die Stadt auch – warum passiert dennoch nichts?

Mini-Blockhäuser, betonierte Terrassen, Trampoline, Toilettenhäuschen, Zäune und Wassertanks – unzulässige Möblierung aller Art im Außenbereich ist kein spezielles Problem der Stadt Waiblingen, aber auch dort ein Thema. „Wir stellen fest, dass es im Außenbereich massiv Bebauungen gibt, die so nicht zulässig sind“, sagt der Baubürgermeister Dieter Schienmann.

 

Die Hinweise und Beschwerden wegen dieses Wildwuchses seien zum Teil massiv, insbesondere dort, wo diese Übernutzung in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung geschehe. „Es herrscht generell ein sehr hoher Freizeitdruck in eigentlich geschützten Landschaften“, sagt Dieter Schienmann. Vor allem Streuobstwiesen würden mit Freizeitgrundstücken verwechselt. „Erst steht auf der Wiese das große Trampolin, dann kommen Palisaden, und irgendwann wird ein Wohnwagen drauf gestellt – das sind die Probleme, die ich sehe.“

Stadt muss Pflichtaufgaben nachkommen

Die Stadt muss solchen Fällen eigentlich nachgehen, kann es aber derzeit wegen Personalmangels nicht. Laut Schienmann hat eine Bürgerin deswegen sogar mit einer Klage gedroht: „Aber bisher haben wir keine Chance unseren Pflichtaufgaben nachzukommen, denn die Kapazitäten, um diese Fälle zu verfolgen, sind nicht da.“

Um sowohl dieses Thema als auch die Rückstände im Bereich der Baugenehmigungen besser in den Griff zu bekommen, hatte die Stadtverwaltung für das laufende Jahr Bedarf an einer zusätzlichen Stelle im Fachbereich Klimaschutz, Umwelt und Bauen „zur Wahrnehmung von Pflichtaufgaben“ angemeldet. Die CDU-Fraktion wiederum hatte wegen der steigenden Kosten im Verwaltungsbereich die Streichung unter anderem dieser Stelle aus dem Plan beantragt. Angesichts der generell unsicheren Lage werde die Zahl der neu gestellten Bauanträge im Jahr 2023 sicherlich rückläufig sein, argumentierte die CDU-Fraktion. Und einen „Gartenhausbeauftragten“ brauche es nicht, sagte der Fraktionschef Peter Abele: „Wie bisher vorgegangen wurde war okay und ausreichend.“

Zwei neue Stellen für die Kontrolle

Andernorts stellt sich die Situation deutlich anders dar. Auch der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden, Schwaikheim und Leutenbach hatte lange Zeit zu wenig Personal, um gegen Verstöße im Außenbereich vorzugehen. Doch vor rund sieben Jahren wurden zwei neue Stellen speziell für diese Aufgabe geschaffen – und seither wird Gewann für Gewann systematisch durchkämmt.

Etliche Stücklesbesitzer haben seitdem schon unliebsame Post vom Verband erhalten und sind ermahnt worden, Zäune, Garten- und Gewächshäuser und anderes zu entfernen. Die Aufforderung löste bei den Betroffenen einigen Ärger und Empörung aus. Nicht wenige haben viel Geld, Zeit und Arbeit in ihre Grundstücke investiert und wollen sie nun auch wie geplant nutzen.

Enge Vorgaben in Landschaftsschutzgebieten

„Es ist bedauerlich, dass die Vorgaben in Landschaftsschutzgebieten sehr eng sind“, sagt der Waiblinger Baubürgermeister: „Wir befinden uns da auf einem ganz schmalen Grat. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig, und es ist unsere Aufgabe, diese anzuwenden.“ Wiesengrundstücke würden zu unglaublich hohen Preisen verkauft – und mit der Erwartung erworben, sie als Freizeitgrundstücke nutzen zu können. In Landschaftsschutzgebieten aber sei eigentlich nicht einmal das Pflanzen einer Hecke oder das Aufstellen eines Zauns erlaubt. Die Stadt habe dazu mehrfach im Amtsblatt „Stauferkurier“ informiert.

Schienmanns Tipp, um Enttäuschungen zu vermeiden: „Wenn jemand ein Stückle erwerben möchte, sollte er sich unbedingt vorher mit der Baurechtsbehörde in Verbindung setzen und abklären, ob das, was dort schon steht, überhaupt zulässig ist.“ Gegen kleine, alte Geschirrhütten vorzugehen sei nicht das Ziel, die „ausufernde Freizeitnutzung einzudämmen“ schon. Er wage jedoch keine Prognose, wann das Problem angegangen werden könne, sagt Schienmann. Die Angelegenheit soll zeitnah erneut im Ausschuss besprochen werden – der Ausgang ist offen.