Laut Gesetz müssen in Freibädern abgegrenzte Raucherbereiche entstehen. Derzeit darf auf den Liegewiesen gequalmt werden. Foto: Lichtgut
An Bahnhaltestellen, auf Spielplätzen, Schulhöfen oder in Behörden – der Landtag hat den Schutz für Nichtraucher verbessert. Welche Orte und Einrichtungen sind in Stuttgart betroffen?
Der stärkere Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher, insbesondere auch für Kinder, soll in wenigen Monaten in Kraft treten. Er gilt nun auch für E-Zigaretten, Vapes und Shishas – auch dann, wenn damit gar kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen könnten ebenfalls potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden, heißt es in dem Gesetz.
Welche Stuttgarter Orte sind von den neuen Regelungen betroffen – und was gilt zukünftig dort? Ein Überblick:
Auf Stuttgarter Spielplätzen ist das Rauchen bereits jetzt verboten, teilt die Stadt auf Anfrage mit. Auf den Spielplatzschildern gebe es entsprechende Hinweise. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann ein Bußgeld fällig werden. Das neue Gesetz sieht beim ersten Verstoß gegen das Rauchverbot – egal wo – bis zu 200 Euro Strafe vor. Wird man innerhalb eines Jahres nochmal erwischt, werden sogar bis zu 500 Euro fällig.
Laut Stadt ist das Amt für Öffentliche Ordnung für die Kontrolle der Spielplätze zuständig. Eine tägliche Streife sehe nach, ob sämtliche Regelungen für Spielplätze eingehalten werden, vor allem in den wärmeren Monaten und in den Abendstunden auch nach den „Öffnungszeiten“. Vereinzelt käme es dann zu Platzverweisen.
Freibäder
In Einrichtungen wie Zoos, Freizeit- und Vergnügungsparks sowie Freibädern gilt zukünftig ein generelles Rauchverbot, allerdings können „speziell gekennzeichnete, ausschließlich für das Rauchen bestimmte Raucherzonen eingerichtet werden“, heißt es im Gesetz. Diese müssen deutlich gekennzeichnet sein, räumlich klar abgegrenzt und an Orten, „an denen ein erhebliches Aufkommen von Menschen zu erwarten ist“.
In den Stuttgarter Bädern gilt zwar schon Rauchverbot in den Becken, drumherum und im Bereich der Spielplätze – auch für E-Zigaretten und Cannabis. Aber die Liegewiesen sind – bis auf die Familienwiesen im Leuze- und Inselbad Untertürkheim – davon ausgenommen, heißt es von der Stadt.
Die Stuttgarter Bäder würden nun prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen zum Nichtraucherschutz umzusetzen sind – und dies fristgerecht tun. Da das Gesetz voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten wird, könnte es bereits die kommende Freibadsaison betreffen. Sie startet in Stuttgart Ende April. In den Hallenbädern mit Außenbereich sowie im Solebad Cannstatt gibt es bereits als Ausnahme zum Rauchverbot je eine Raucherzone im Freibereich.
Wilhelma
Die Wilhelma hat sich auf die Verschärfung des Nichtraucherschutzes vorbereitet: Bereits ab 1. März wird auf den Außenflächen des Zoos ein Rauchverbot gelten, allerdings werden ausgeschilderte Zonen fürs Qualmen eingerichtet, die auch auf dem Lageplan und in der App eingezeichnet sind. Bereits jetzt galt ein Rauchverbot in allen Tierhäusern, auf dem Außengelände allerdings nicht.
Ein Thema dürfte das Rauchverbot an Haltestellen werden. Denn dort soll das Rauchen über- wie unterirdisch untersagt sein. „Die SSB wird prüfen, welche Auswirkungen das Gesetz für die Fahrgäste der SSB haben wird, und wie es praktisch umgesetzt werden kann. Über Änderungen, die sich daraus ergeben, wird die SSB rechtzeitig informieren“, teilt die SSB-Pressestelle mit, die für Stadtbahnen und Busse zuständig ist. In Stuttgart gilt bislang nur in den unterirdischen Haltestellen der Stadtbahn ein Rauchverbot, oberirdisch gibt es Bereiche, in denen geraucht werden darf. Auch an Bushaltestellen herrscht bisher kein Rauchverbot. Eine Frage, die sich hier stellen wird: Wer kontrolliert das und wie?
Wer kontrolliert das Rauchverbot?
Das Landesgesetz sieht „die Leitungen, Geschäftsführungen und Betreiberinnen“ der jeweiligen Orte und Einrichtungen in der Pflicht, die Verbote durchzusetzen und die Einhaltung zu kontrollieren.
Bei der Deutschen Bahn, die für die S-Bahnen in Stuttgart zuständig ist, kontrollieren beispielsweise die eigenen Sicherheitsdienste das bereits herrschende Rauchverbot, so ein Sprecher. Auf den oberirdischen S-Bahnsteigen darf nur in ausgewiesenen gelb markierten quadratischen Flächen geraucht werden. Wer anderswo erwischt wird, dem drohen laut Hausordnung etwa ein Hausverbot oder 60 Euro Bußgeld. Die Bahn unterliegt allerdings dem Bundesgesetz, das ein generelles Rauchverbot vorgibt. Die Änderungen im Landesrecht haben für sie also keine Auswirkungen.
Bislang gilt zwar schon Rauchverbot für Behörden, Dienststellen und deren Fahrzeuge, allerdings können Raucherzimmer eingerichtet werden. Damit ist es nun vorbei. Im Rathaus gibt es schon jetzt keine Raucherzimmer, ob es in einzelnen Ämtern solche gebe, dazu habe man keine Übersicht, heißt es von Seiten der Stadt.
Auf Spielplätzen in Stuttgart ist Qualmen ohnehin schon verboten. Foto: dpa
Schulen
Für Schulgelände galt bereits ein Rauchverbot. Auch wenn zum Beispiel Vereine ein Schulgelände nutzten, gebe es keine Ausnahme. Der jeweilige Schulhausmeister kontrollierte die Einhaltung, heißt es vom Schulverwaltungsamt. Allerdings ließ das Gesetz bislang zu, auf den Außenflächen Raucherbereiche in Absprache mit dem Elterbeirat und den Schülervertretern für volljährige Schüler und Lehrkräfte einzurichten. Diese sind nun nicht mehr erlaubt. Laut Schulverwaltugsamt gibt es bislang an „einzelnen beruflichen Schulen tatsächlich teils Raucherzonen mit Aschern“. „Andernorts müssen Rauchende das Außengelände nutzen.“ Nicht korrekt entsorgte Kippen würden bei der Außenreinigung entfernt.
Gaststätten
Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsieht, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätten ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Außenbereiche. Obendrein ist das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert wird.
In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten Raucherräumen gequalmt werden. Auf diese Räume muss künftig bereits am Eingang hingewiesen werden. Zudem dürfen die Räume nur von Erwachsenen betreten werden. Halten sich die Betreiber nicht an die Regeln, drohen Strafen bis zu 3330 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 6500 Euro.