Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar werden bis Freitag strittige Themen diskutiert: Cannabis am Steuer, höhere Bußgelder sowie die zu harten Sanktionen beim Entfernen vom Unfallort.

Goslar - Beim am Mittwoch in Sigmar Gabriels Heimatstadt Goslar eröffneten 56sten Deutschen Verkehrsgerichtstag werden die „heißen“ Themen im Verkehrsrecht erörtert – und es werden Empfehlungen an den Gesetzgeber formuliert. Eines der populärsten Themen bis Freitag wird sicher die seit Jahren laufende Erhöhung von Bußgeldern sein, die auf ein kritisches Echo stößt: „Höhere Sanktionen bei Verkehrsverstößen werden vom Autofahrer als Abzocke wahrgenommen“, kritisiert Gerhard Hillebrand vom Deutschen Anwaltsverein. Er sieht sie als ein Weg in „die falsche Richtung“, die letzte schärfere Reform von 2014 habe „nicht zu einer Reduzierung des Fehlverhaltens“ der Autofahrer geführt. Hillebrand plädiert dafür, die berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein stärker zu berücksichtigen und befürwortet die Anordnung von milderen Maßnahmen wie Fahreignungsseminare oder „verkehrstherapeutischen Maßnahmen“.

 

Auch bei zwei anderen Themen geht es um Sanktionen gegen Autofahrer: So bemängelt der Verkehrsrechtler Christian Janeczek, dass die Konsumenten von Alkohol und Cannabis am Steuer sehr unterschiedlich behandelt werden – zu Lasten der Haschisch-Raucher. Wer nur mit 1,0 Nanogramm Haschisch (Tetrahydrocannabiol, Abkürzung THC) pro Milliliter Blutserum erwischt werde, der gelte als charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrtzeugen – obwohl Gutachter die Grenze beim dreifachen Wert ansetzen. Janeczek wortwörtlich: „Der Alkoholtäter kann so viel Alkohol in seinem Leben getrunken haben, wie er mag. Wird er sturzbetrunken erstmals mit 1,09 Promille fahrend angetroffen, dann passiert mit seiner Fahrerlaubnis gar nichts.“ Beim Cannabis-Konsumenten aber kennt das Gesetz keine Gnade. Geregelt werden müsse auch, wie der legale Konsum von THC zu medizinischen Zwecken künftig behandelt werde.

Entfernen vom Unfallort

Den Umgang mit Autofahrern beim „Entfernen vom Unfallort“ empfinden Verkehrsrechtler ebenfalls als viel zu streng. Wer einen Unfall verursacht, der muss am Unfallort warten – selbst bei einem leichten Kratzer beim Ausparken. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Freiheits- oder Geldstrafe, in jedem Fall aber der Verlust des Führerscheins. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Anwaltsverein spricht sich für eine Reform des Gesetzes aus – mit wesentlich milderen Folgen. Die Möglichkeit der „tätigen Reue“, so der Jurist Andreas Krämer, sollte ausgeweitet werden. Bisher ist sie möglich, wenn der Unfall beim Parken geschehen ist und der Wert der Beule oder des Kratzers nicht über 1300 Euro liegt. Das müsse erweitert werden, sagt Krämer: „Tätige Reue wäre, wenn sich der Täter binnen 24 Stunden bei der Polizei meldet.“ Im übrigen sollte sie auch im fließenden Verkehr möglich sein.

Ein Zukunftsthema des Verkehrsgerichtstages betrifft das Autonome Fahren, das auch in Baden-Württemberg längst in Pilotprojekten erforscht wird. Auch hier sehen die Juristen einigen Handlungsbedarf des Gesetzgebers, denn wer haftet eigentlich bei einem Unfall mit einem autonom fahrenden Auto? Der Hersteller? Der Besitzer des Vehikels? Die neue Technik dürfe nicht dazu führen, dass der Halter des Schädigerfahrzeugs auf den Hersteller verweise – in der Regel einen mächtigen Automobilkonzern. „Streitet der die Verantwortung ab und schiebt sie dem Fahrer oder dem Halter des Fahrzeugs zu, dann ist das für den Geschädigten unerträglich“, sagt der Jurist Martin Diebold. Obwohl schuldlos, müsste er erst den richtigen Ansprechpartner ermitteln, das werde ihm wegen fehlender Daten aber gar nicht möglich sein. Der Verkehrsgerichtstag, der am Freitag Empfehlungen an den Gesetzgeber veröffentlichen wird, berät in einem von acht Arbeitskreisen auch über dieses Thema.