Blick aus dem Fenster, dann Wisch übers Tablet. Die Sonne lässt sich an diesem Vormittag nicht blicken. „Aktuell sind es 67 Watt“, sagt Jonas Hardt. Der 33-jährige Stuttgarter meint die Leistung, die er gerade draußen am Balkongeländer produziert und die er per App am Bildschirm ablesen kann. 67 Watt, das deckt die Grundlast fast ab, ist aber nichts im Vergleich dazu, was an einem sonnigen Nachmittag ins Hausnetz der kleinen Familie eingespeist wird. In der Spitze bringen es die beiden Solarmodule auf 600 Wattpeak.
Mitte April sind Jonas Hardt, seine Frau und sein zweijähriger Sohn unter die Stromerzeuger gegangen. Und wenn man ihn fragt, wie seine ersten Erfahrungen sind, sagt er: „Das ist schon schön: Es kommt Strom aus dem Nichts.“ Die Familie aus Stuttgart liegt im Trend. Anfang Juli wurde bei der Zahl der Balkonkraftwerke die Marke von einer halben Million in Deutschland geknackt, wie Daten der Bundesnetzagentur zeigen. Wobei die Dunkelziffer weit darüber liegen dürfte, denn nicht alle Betreiber haben ihr Steckersolargerät auch, wie vorgeschrieben, angemeldet.
Der Mieter aus Stuttgart hat sich nicht abschrecken lassen
Dass die Familie Hardt nun ein Balkonkraftwerk für sich arbeiten lässt, ist keine Selbstverständlichkeit. Sie sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus. In der Siedlung sind sie bisher die Einzigen, die selbst Energie erzeugen. Ihre Vermieterin habe sie über einen Eigentümerbeschluss informiert: Was bei der Installation von Balkonkraftwerken zu beachten ist. Jonas Hardt vermutet, die eigentliche Absicht sei gewesen, mit Regeln abzuschrecken. Ihn hat es eher motiviert: Er hat die Regeln studiert, Module und vor allem Halterungen gesucht, er hat den Schattenwurf beobachtet – und der Vermieterin dann ein Foto vom installierten Kraftwerk geschickt.
Bei den Hardts spielt sicherlich mit herein, dass sie einen guten Draht zur Vermieterin haben. Denn gerade in Mehrfamilienhäusern, zumal als Mieter, sind die Hürden hoch. Doch an dieser Stelle hat sich gerade einiges geändert. Im Mai ist das Solarpaket I in Kraft getreten, es stärkt sowohl Balkonkraftwerke als auch Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern. Anfang Juli hat nun zudem der Bundestag das Wohneigentums- und Mietrecht geändert und Balkonkraftwerke zu privilegierten Maßnahmen erklärt. Vermieter und Miteigentümer können sie jetzt nicht mehr ohne Weiteres ablehnen.
Die Familie verbraucht rund 2100 Kilowattstunden
Für Familie Hardt aus Stuttgart ist das nicht mehr relevant. Wobei der Familienvater die Module ja schon lieber etwas anwinkeln würde, sie brächten dann mehr Leistung auf dem Balkon. Aber eine der Regeln der Gemeinschaft besagt, dass die Solarmodule senkrecht angebracht werden müssen. Der 33-Jährige hat sich die Module liefern lassen und sie dann selbst montiert. Wer das nicht könne, „der soll sich nicht abschrecken lassen und einen handwerklich begeisterten Freund fragen“, rät er. „Man muss einfach mal anfangen.“
Die Hardts verbrauchen zu dritt im Jahr rund 2100 Kilowattstunden Strom. Wie viel das Balkonkraftwerk dann am Ende davon abdecken wird, wird sich zeigen. Laut Verbraucherzentrale lassen sich fünf bis zehn Prozent des Strombedarfs damit erzeugen, aber auch mehr, wenn man beispielsweise darauf achtet, bei Sonnenschein erst die Wasch- und danach die Spülmaschine laufen zu lassen – und wenn man seinen Verbrauch insgesamt reduziert. Schon jetzt kann Jonas Hardt sagen: „Es sind kleine Beträge, aber es ist eine gute Rendite.“ Unter dem Strich hat ihn das Balkonkraftwerk mit allem Drum und Dran rund 250 Euro gekostet, sagt er, die 200 Euro Förderung von der Stadt Stuttgart schon abgezogen. Und er hat nicht beim Discounter gekauft.
Für Balkonkraftwerk recht wenig bezahlt
„Auf der Arbeit haben während Corona alle mit den Balkonkraftwerken angefangen“, erzählt Jonas Hardt. Er habe damals schon interessiert zugehört. „Ich bin Ingenieur, da muss ich immer etwas zum Fummeln haben.“ Aber er hat sich zurückgehalten, damals kosteten die Sets noch um die 1000 Euro.
Im September kommt das zweite Kind, irgendwann wird die Dreizimmerwohnung zu klein sein. „Wir werden mittelfristig umziehen“, sagt Jonas Hardt. Entweder sie nehmen die Module dann einfach mit, oder sie überlassen sie dem Nachmieter. Doch bis es so weit ist, werden noch einige Sonnenstunden ins Land gehen.
Infos zu Balkonkraftwerk
Regeln
Das seit Mai 2024 geltende Solarapaket I der Bundesregierung erlaubt die Maximalleistung von 800 Wattpeak für den Wechselrichter eines Balkonkraftwerks; das entspricht in der Regel zwei Modulen. Bisher waren es 600 Wattpeak. Der VDE-FNN muss hier aber noch eine Anschlussregel ändern. Zudem dürfen neuerdings Stromzähler rückwärts laufen, bis sie vom Netzbetreiber ausgetauscht werden. Eine Anmeldung ist nur noch im Marktstammdatenregister nötig.
Hilfe
Weitere Informationen und bei Bedarf auch Hilfe findet man beispielsweise beim Balkonsolar-Verein in Freiburg: https://balkon.solar/ In Stuttgart gibt es seit Kurzem die Solarscouts, die ehrenamtlich in ihrem Quartier informieren und helfen: https://stuttgart.solarscouts.info/