Wer außerhalb Stuttgarts wohnt, sollte für seine Postleitzahl im Internet nach einer Alternative suchen. Preisvergleichsportale wie Verivox, Check24 oder Toptarif bieten einen breiten Überblick, sind allerdings auch von eigenen Interessen geleitet. Alternativ oder ergänzend bietet sich hauspilot.de an, ein Preisportal, das auch qualitative Kriterien berücksichtigt. Aktive Hilfe bieten die Vereine Bund der Energieverbraucher (gegen eine jährliche Mitgliedsgebühr) und Bezahlbare Energie (die Beratung zur Anbieterwahl ist kostenlos, Hilfestellungen bei Problemen mit einem Versorger gewährt der Verein gegen einen geringen jährlichen Mitgliedsbeitrag). Im Forum des Bundes der Energieverbraucher berichten zudem zahlreiche Kunden von ihren Erfahrungen mit konkreten Anbietern.

 

Augenmerk sollte man bei der Versorgerwahl beispielsweise auf Boni legen, mit denen zahlreiche Anbieter – darunter auch viele seriöse – im ersten Vertragsjahr operieren. In unseren Strompreisvergleich fließen keine Boni ein. Bei Versorgern, die sich unter den günstigsten Zehn platziert haben, sind etwaige Prämien in den Fußnoten erwähnt. Berücksichtigt man Boni, präsentieren sich die Top Ten ganz anders: Beim Familienverbrauch etwa rangiert dann die RWE-Tochter Eprimo auf dem ersten Platz: Wer über Verivox zur „Discountvertriebsgesellschaft von RWE“ (so Eprimo über Eprimo) wechselt, erhält zurzeit einen Rabatt von insgesamt 349 Euro. 182 Euro gibt es als so genannten Sofortbonus nach 35 Tagen und nach 365 Tagen 167€ Neukundenbonus. Wer aus der Grundversorgung zu Eprimo wechselt, erhält noch einmal 20 Euro Bonus zusätzlich. Insgesamt senkt das die Stromrechnung des ersten Vertragsjahres auf 829 Euro. Ohne Boni rangiert Eprimo in unserem Preisvergleich auf Platz 53. Der Tarif PrimaKlima ist für 4000 Kilowattstunden 228 Euro teurer als der des Erstplatzierten, die unabhängig agierende Enstroga AG aus Berlin. Damit ist die Bonuszahlung des ersten Jahres im dritten Vertragsjahr mehr als aufgebraucht.

Wer Boni berücksichtigt, sollte sich also in der Regel vornehmen, seinen Stromversorger regelmäßig zu wechseln. Das allerdings ist kein ganz einfaches Unterfangen, denn in der Regel verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn man den Kündigungszeitpunkt verpasst. Bei unseriöseren Anbietern scheint es zudem gang und gäbe zu sein, die Kündigungsbestätigung so auszustellen, dass das Jahr Vertragslaufzeit, das Bedingung für die Bonuszahlung ist, gerade eben unterschritten wird. Im Internet wimmelt es vor Erfahrungsberichten, in denen Kunden eine Kündigungsbestätigung für den 29. eines Monats erhalten haben, obwohl für den Bonus eine Laufzeit bis zum 31. nötig gewesen wäre. Es folgt ein in der Regel erfolgloser Disput mit dem entsprechenden Versorger. Problematisch sind zudem Anbieter, die am Markt mit mehreren Marken operieren: wechselt ein Kunde von einer Marke zur anderen, ist die Bonuszahlung – wie im klein und hellgrau Gedruckten auch beiläufig erwähnt wird – zumeist ausgeschlossen.

Schließlich sei noch ein Tipp angefügt, den der gemeinnützige Verein „Bezahlbare Energie“ auf seiner Homepage erteilt: „Übergehen Sie im Tarifrechner alle Lieferanten, die einen prozentualen Bonus anbieten. Damit vermeiden Sie unserer Erfahrung nach in 95 Prozent aller Fälle, an einen Lieferanten mit unseriösen Geschäftspraktiken zu geraten.“