Arbeitnehmer sollen von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Bonus erhalten können. Doch was ist mit Studenten?
Die Regierung schafft die Grundlage für eine abgaben- und steuerfreie Sonderzahlung für Beschäftigte in Unternehmen. Bis zu 1.000 Euro sollen Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter auszahlen können.
Bekommen Studenten den Krisenbonus?
Der Krisenbonus wird so gestaltet, dass er von den Arbeitgebern direkt ausgezahlt wird. Das Geld stammt also nicht aus der Staatskasse. Für Studenten ist bislang kein gesonderter Entlastungsausgleich vorgesehen.
Allerdings erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage gegenüber unserer Zeitung, dass der Bonus theoretisch in allen Beschäftigungsverhältnissen ausgezahlt werden kann. Somit könnten auch Werkstudenten und gegebenenfalls Praktikanten von einer Zahlung profitieren.
Am Ende entscheiden die Unternehmen jedoch selbst, ob, in welcher Höhe und an welche Mitarbeiter sie den Bonus auszahlen. Da die Leistung freiwillig ist, besteht kein Anspruch auf die Zahlung.
Andere geplante Maßnahmen für Studenten
Laut Koalitionsvertrag und bisherigen Ankündigungen der Bundesregierung sind folgende Schritte vorgesehen:
- Zum Wintersemester 2026/27: Einmalige Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro monatlich. Das würde den Höchstsatz um etwa 60 Euro anheben (je nach individueller Situation).
- Ab Wintersemester 2027/28 und 2028/29: Schrittweise Anhebung des Grundbedarfs (aktuell etwa 475 Euro für Lebenshaltungskosten) auf das Niveau der Grundsicherung (derzeit rund 563 Euro). Damit könnte der Höchstsatz langfristig auf über 1.100 Euro steigen.
- Weitere Punkte: Dynamisierung der Elterneinkommens-Freibeträge (damit mehr Studierende anspruchsberechtigt sind), Vereinfachung und Digitalisierung des Antragsverfahrens sowie Anpassungen bei den Hinzuverdienstgrenzen (z. B. Minijob-Grenze 2026 bei 603 Euro).
Die Reform steht jedoch noch unter Finanzierungsvorbehalt. Zudem gibt es Kritik, dass sie zu langsam vorangeht oder nicht weit genug reicht – etwa Forderungen nach einer sofortigen stärkeren Erhöhung oder regional angepassten Wohnkosten. Auch der Bundesrat hat eine umfassendere Reform angemahnt.