Laut einer Studie bekommen selbstständige Tagesmütter nicht einmal den Mindestlohn bezahlt. Der Landesverband fordert deshalb deutlich höhere Stundensätze – die Landesregierung hält die Forderungen für überzogen.

Stuttgart - Die selbstständigen Tagesmütter in Baden-Württemberg verdienen deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Das ist das Ergebnis einer Studie des Landesverbands Kindertagespflege, die am Freitag in Stuttgart vorgestellt wurde.

 

Demnach verdienen die rund 7000 selbstständigen Tagespflegepersonen im Land durchschnittlich 4,08 Euro brutto pro Stunde – deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn, der bei 8,84 Euro liegt. „Wäre es ein Arbeitslohn, wäre das eine sittenwidrige Bezahlung“, sagte Christina Metke, Vorsitzende des Verbands. Der Landesverband fordert deshalb eine deutlich bessere Bezahlung der Tagesmütter und -väter. „Mindestens den Mindestlohn“ will er erreichen. Für die Studie wurden mehr als 200 Tagesmütter und -väter aus elf Stadt- und Landkreisen befragt.

Beiträge seit sechs Jahren nicht erhöht

In der Regel arbeiten Tagespflegepersonen selbstständig und bekommen entsprechend kein festes Gehalt. Bezahlt werden sie von den Kommunen, in denen sie arbeiten. Die Kommunen wiederum bekommen von den Eltern einen Beitrag zur Kinderbetreuung. 5,50 Euro erhalten die Tagesmütter pro Stunde, wenn das Kind jünger als drei Jahre ist. Für Kinder über drei Jahre erhalten sie 4,50 Euro. Das entspricht der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und des Landes. „Dieser Satz wird überall im Land eingehalten“, sagte Metke.

Für den Verband der Tagesmütter ist dieser Satz dennoch zu niedrig, er fordert eine sofortige Erhöhung um einen Euro in beiden Altersklassen. Nach Angaben des Kultusministeriums beabsichtigt das Land, den Stundensatz für die Kinder über drei Jahre um einen Euro anzuheben. „Das Land hat die Beiträge seit sechs Jahren nicht erhöht. Verhandelt wird darüber seit drei Jahren“, sagte Christina Metke. Das sei nicht akzeptabel – besonders mit Blick auf die fehlenden Betreuungsplätze im Land.

Land: Bezahlung bereits über Mindestlohn

Für den Landesverband ist eine Erhöhung um einen Euro nur ein erster Schritt. Um eine faire Bezahlung zu gewährleisten, müsse der Betrag auf 9,49 Euro pro Kind und Betreuungsstunde erhöht werden, sagt Metke. Erst dann würde der Mindestlohn erreicht.

Das Kultusministerium wies diese Forderung umgehend zurück. „Im Schnitt betreut eine Tagesmutter 3,3 Kinder. Damit liegt der Stundensatz bereits über dem Mindestlohn.“ Die Forderungen erschienen daher eher unrealistisch und finanziell kaum darstellbar.

Erhebliche Unterschiede zwischen den Kommunen

Nach Verbandsangaben erreicht der in der Studie erhobene Bruttolohn aber nicht einmal im Ansatz den Mindestlohn. Diese Diskrepanz komme durch die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sowie Krankheit und Urlaub zustande, für die Tagesmütter in der Regel keine Vergütung erhalten. Auch Aufgaben, die außerhalb der Betreuung erledigt würden – etwa Elterngespräche und Organisatorisches –, würden nicht in Rechnung gestellt. Zudem müssten Selbstständige gewisse Zahlungen für Vorsorge und Absicherung selbst bezahlen, während Arbeitnehmer diese Beiträge teils vom Arbeitgeber erhalten. Dazu zählt beispielsweise der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung.

Zwischen den Landkreisen und auch innerhalb der Kreise gibt es nach Angaben des Tagesmütterverbands teilweise erhebliche Unterschiede. Viele Kommunen zahlen den Tagesmüttern freiwillig mehr Geld.

Rückenwind von Opposition und Gewerkschaft

Rückenwind für ihre Forderungen bekommen die Tagesmütter und -väter von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Baden-Württemberg: „Dass bei der Betreuung unserer Kinder so wenig bezahlt wird, ist beschämend. Unserer Gesellschaft muss die Bildung und Betreuung unserer Kinder mehr wert sein“, sagt Landeschefin Doro Moritz. Auch SPD-Bildungsexperte Daniel Born und SPD-Generalsekretärin Luisa Boos schlossen sich den Forderungen an. Zustimmende Töne gab es auch aus der FDP-Landtagsfraktion.