Mit der Reform des BAföGs 2024 wurde auch eine Studienstarthilfe als finanzielle Unterstützung eingeführt. Wer ist dazu berechtigt?
Mit der Reform des BAföG wurde auch eine Studienstarthilfe eingeführt. Wer bekommt die finanzielle Unterstützung vom Staat und wie beantragt man die Studienstarthilfe?
Für wen gibt es die 1000 Euro vom Staat?
Das Angebot richtet sich an Studienanfänger unter 25 Jahren, welche sich erstmalig an einer Hochschule oder einer Akademie in ein Vollzeitstudium immatrikulieren. Wer zum Beispiel Bürgergeld bezieht oder in Familien lebt, welche für andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld berechtigt sind, werden einmalig mit 1000 Euro unterstützt. Alle Voraussetzungen gibt es hier im Überblick.
Studienstarthilfe beantragen - Frist beachten
Die Antragstellung ist über das Portal „BAföG Digital“ möglich. Benötigt werden dabei lediglich ein Nachweis über den Bezug der genannten Sozialleistungen und eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung.
Wer Studienstarthilfe beantragen möchte, muss die Frist im Blick behalten: Der Antrag ist nur bis zum Ende des Monats möglich, der auf den Ausbildungsbeginn folgt (Wichtig: Auch ein Vorkurs kann bereits als Ausbildungsbeginn zählen!). Startet das Wintersemester etwa am 1. Oktober, bleibt also bis zum 30. November Zeit, den Antrag über BAföG Digital einzureichen.
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Anders als das BAföG muss das Geld der Studienstarthilfe als Einmalzahlung nicht zurückgezahlt werden! Die finanzielle Hilfe soll Studienanfänger ermöglichen, sich zum Beispiel mit einem Laptop oder anderen Lehr- und Lernmaterialien auszustatten.
BAföG und Studienstarthilfe beziehen
Die Studienstarthilfe wird bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet, auch nicht beim BAföG. Die Studienstarthilfe kann somit beantragt werden, ohne dass es die Höhe des BAföG beeinflusst.