Diplom-Psychologe Oliver Orth klärt über die häufigsten Irrtümer zum Thema Hochschulzugang auf.

Der Studienberater und Diplom- Psychologe Oliver Orth klärt in einer fiktiven Studienberatung über die häufigsten Irrtümer zum Thema Hochschulzugang auf.

 

Die Broschüre »Studieren in Baden-Württemberg « möchte aufklären. Im Einleitungstext zum Abschnitt Irrtümer zum Thema Hochschulzugang steht: »Ihre Vorstellungen vom Studieren mögen schon recht konkret und zielgerichtet sein. Doch es ist – angesichts der Komplexität des Themas und der Vielzahl von »Experten« und »Beratern« – fast unvermeidlich, dass sich da und dort falsche Vorstellungen festsetzen.«

Welche das sind, betrachten wir anhand einer fiktiven Studienberatung mit einem Abiturienten – nennen wir ihn Lucas. Er ist zwar am Studium interessiert ist, hat jedoch die Überzeugung »der NC in meinem Wunschstudienfach ist sowieso zu hoch – da brauche ich mich nicht zu bewerben.« Na, das können wir aufklären, denn diese Annahme ist schlichtweg falsch! Numerus clausus (NC) bedeutet nicht mehr als die Begrenzung der Studienplätze im jeweiligen Studiengang. Die Plätze werden nach gesetzlich geregelten Kriterien vergeben. Die Ernüchterung für Lucas kommt jedoch mit der Einsicht, dass die Abiturnote dabei das Kriterium mit dem stärksten Gewicht ist. Und sein Abitur ist nicht so gut ausgefallen. Der fälschlich als »NC« wahrgenommene »Grenzrang« des Vorjahres besagt allerdings nur, ob eine Bewerbung im Vorjahr erfolgreich gewesen wäre.

Wenn es für Lucas im Vorjahr nicht gereicht hätte, dann vielleicht in diesem Jahr. Und wenn nicht, dann weiß er: »Meine Abiturnote verbessert sich pro Semester Wartezeit um 0,1?« Nun, es wird Sie nicht überraschen, das stimmt nicht. Es findet keine Vermischung von Leistungsquote und Wartezeitquote statt. Lucas erfährt, durch das »Warten« wird das Abitur nicht »verbessert«, es wird ohnehin nie verbessert. Für zulassungsbeschränkte Studienfächer werden knapp 90 Prozent aller Plätze nach der Qualifikation und knapp 10 Prozent aller Plätze nach Wartezeit vergeben. Entweder – oder.

Dann also, so folgert Lucas, brauche ich ausreichend Wartezeit und „um Wartezeit angerechnet zu bekommen, muss ich mich bei einer Hochschule einschreiben und jedes Mal neu bewerben. « Die Lösung! Doch oh je, beides stimmt nicht. Wartezeit wird für jedes Semester angerechnet, das Lucas tatsächlich »wartet« und sich nicht an einer Hochschule in Deutschland zum Studium einschreibt. Die Berechnung erfolgt gewissermaßen »vollautomatisch« bei jeder Bewerbung aufs Neue.

Studienbewerber Lucas muss nichts dafür tun und wirft gleich die nächste Überzeugung über Bord: »Ich möchte mich auf die Warteliste für meinen Wunschstudiengang setzen lassen.« Denn derartige Listen gibt es ja gar nicht. Wozu auch? »Das gebe ich meinen Freunden weiter, denn die schreiben gerade ihre Wunschhochschulen mit der Bitte um Aufnahme in die Warteliste an.«

Da Lucas schon mal da ist, fragt er auch für seine Freundin Lisa nach: »Da sie nach dem Abitur zuerst noch ›Work and Travel‹ oder ›Au-Pair‹ machen möchte, werde sie sich vorab für ein späteres Studium bewerben.« Das hat meist keinen Sinn. Eine Bewerbung ist nur zum darauffolgenden Semester möglich. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn das Studium auch tatsächlich dann begonnen werden soll.

Nun folgt die Ausnahme: Wenn ein anerkannter Dienst abgeleistet wird (Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr usw.) kann und sollte Lisa sich schon vor Antritt dieses Dienstes bewerben. Im Falle einer Zulassung ist ihr der Studienplatz für später sicher, sofern sie sich nach Ablauf des Dienstes für das Studium mit Beilegen dieses Zulassungsbescheids erneut formell bewirbt (das Verfahren heißt Vorwegauswahl).

Mit dieser erfreulichen Nachricht im Gepäck verabschiedet sich Lucas zufrieden. Und der Studienberater ist ebenfalls zufrieden: Auch Lucas und Lisa werden sich von ein paar hartnäckigen Mythen verabschieden.