Weil sie einer Frau, die in der Damentoilette eine Sturzgeburt erlebte, in einem Mannheimer Lokal jegliche Hilfe verweigerte, muss eine Gaststätteninhaberin wegen Körperverletzung durch Unterlassen eine Strafe von 1500 Euro zahlen.

Mannheim - Eine Gaststätteninhaberin muss wegen Körperverletzung durch Unterlassen eine Strafe von 1500 Euro zahlen. Im November 2018 hatte sie in ihrem Lokal in Mannheim jegliche Hilfe für eine Frau verweigert, die in der Damentoilette eine Sturzgeburt erlebte. Das Baby kam in der 18. Schwangerschaftswoche tot zur Welt.

 

Nach weiteren Angaben des Amtsgerichts von Mittwoch rief die Wirtin trotz Bitten der blutenden Frau weder Polizei noch Krankenwagen. Ein für Donnerstag anberaumter Prozess wurde gestrichen, weil die Beschuldigte ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgenommen hatte.