Anwohner am Wartberg fühlen sich bei der Genehmigung eines Notfallbauwerks für Stuttgart 21 übergangen. Die Bahn hat auf Anregung der Stadt die ursprünglichen Pläne geändert.

Stuttgart - Die Bahn kann dem Wunsch der Stadt nachkommen und ein sogenanntes Entrauchungsbauwerk auf einem eigenen Gelände am Portal des Pragtunnels bauen statt wie ursprünglich geplant auf dem Areal des Augustinums am Killesberg. Eine entsprechende Entscheidung hat das Eisenbahn-Bundesamt bereits Mitte Dezember veröffentlicht. Weder der Bahn noch der Stadt war dieser sogenannte Planänderungsbeschluss eine Nachricht für die Öffentlichkeit wert.

 

Stadt habe das Bauwerk abgeschoben

An die wenden sich nun die im Netzwerk Killesberg zusammengeschlossenen S-21-kritischen Anwohner. Auf zwei Seiten machen sie ihrem Unmut Luft. Die Genehmigung „entsetzt die Anwohner am Wartberg“ heißt es dort. Scharf ins Gericht gehen sie mit der Stadt, die sich für die Verlegung starkgemacht habe – mit der Begründung, das Gelände des Augustinums sei eine gehobene Wohngegend und das Entrauchungsbauwerk müsse woanders gebaut werden. Im Havariefall wird über die Anlage Luft in die Bahntunnel gepresst, um die Röhren rauchfrei zu halten. Je nach Unfallort könne der Rauch auch durch das Bauwerk ins Freie geblasen werden. Die Anwohner fürchten nicht zuletzt durch die eingesetzten Ventilatoren eine Belastung – zumal diese bei Testläufen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden – auch wenn es zu keinem Unglück im Tunnel gekommen ist. Mit bitterem Unterton stellen die Anwohner fest: „Das Entrauchungsbauwerk wurde ,abgeschoben‘ an einen Ort, der für die Bahn ,billig‘ (weil eigenes Gelände) und für die Stadt ,außen vor‘ war. Die Stadt erteilte mit dem Standort am Zwischenangriff Prag somit einen Freibrief zulasten der Menschen eines nicht minder hochwertigen Wohngebiets.“ Dieser Zwischenangriff ist ein Stollen zur eigentlichen Tunnelbaustelle und soll nun nicht wie ursprünglich geplant nach Bauende verfüllt werden. Verärgert sind die Anwohner auch über die Genehmigungsbehörde. Ein Anhörung der Betroffen sei nicht nötig, „weil es sich um eine Planänderung von unwesentlicher Bedeutung handelt“.