Stuttgart 21 Akten geben Einblicke in Mappus’ Strategie

In der Defensive: Mappus vo dem U-Ausschuss zum „schwarzen Donnerstag“ Foto: dpa/Marijan Murat

Neu herausgegebene Unterlagen zeigen, wie der Ministerpräsident nach dem Polizeieinsatz im Schlossgarten das Bahnprojekt Stuttgart 21 und seine Macht retten wollte.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Akten aus der Amtszeit von Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU), die jetzt von der Landesregierung freigegeben wurden, werfen ein neues Licht auf die Schlichtung zum Bahnprojekt Stuttgart 21. Das Verfahren unter Leitung des CDU-Politikers Heiner Geißler galt der Regierung Mappus als „Lebensversicherung“ nach der Eskalation mit dem Polizeieinsatz im Schlossgarten, insbesondere mit Blick auf die Landtagswahl im März 2011. „Wir wollen und brauchen den Erfolg der Schlichtung“, heißt es einem Vermerk des zuständigen Abteilungsleiters aus der Staatskanzlei.

 

Zugleich werden darin Schwächen des Bahnprojekts eingeräumt, das öffentlich immer als bestens geplant dargestellt worden war. Bei den „Eng- und u.U. auch Schwachstellen“ – wie dem zweiten Gleis am Flughafen oder der Rohrer oder Wendlinger Kurve – könne man „im Windschatten“ des Schlichtungsspruches nachsteuern. „Solche Verbesserungen wären dann – jedenfalls in der politischen Darstellung – nicht einem Defizit des Konzeptes geschuldet, sondern einem Kompromiss zur Herstellung von Akzeptanz“, schreibt der Spitzenbeamte weiter. „Für Kostensteigerungen könnten dann auch die Projektgegner in eine Mitverantwortung genommen werden.“

Schlichterspruch sollte vertraulich abgestimmt werden

Das Papier gehört zu insgesamt 140 Aktenseiten, deren Herausgabe der einstige Richter Dieter Reicherter in einem jahrelangen Rechtsstreit erkämpft hat. Darin geht es zum einen um die Begleitung des Untersuchungsausschusses zum „Schwarzen Donnerstag“, zum anderen um die als Reaktion auf den blutigen Einsatz ersonnene Schlichtung. Den Unterlagen zufolge wollte sich die Regierung Mappus nicht zu allzu sehr in die Hände des als unkalkulierbar geltenden CDU-Mannes Geißler begeben.

„Es wäre hilfreich, wenn der Schlichterspruch vorab zwischen dem Schlichter und den Projektträgern (vertraulich) abgestimmt werden könnte“, heißt es. Die Regierung dürfe nicht von einem Schlichterspruch „überrascht“ werden. Dieser dürfe keine Vorschläge enthalten, die „das Projekt faktisch ,tot machen‘ könnten“. Schwierig wären auch Empfehlungen, „die politisch den Gegnern Recht geben“. Eine spätere Notiz zeigt, dass sich der Schlichter offenbar nicht steuern ließ: „Dr. Geißler legt Wert auf seine Unabhängigkeit. Deshalb gibt es auf Arbeitsebene keine Möglichkeit, das Schlichtungsergebnis unmittelbar zu beeinflussen.“ Die Schlichtung galt politisch als Erfolg, weil sie damals die Gemüter beruhigte. Die Empfehlungen waren jedoch rechtlich nicht verbindlich und wurden allenfalls teilweise umgesetzt. Mappus verlor die Wahl, Geißler starb 2017.

Externe Untersuchung des Einsatzes unerwünscht

Weitere Akten zeigen, wie Mappus‘ Staatskanzlei den Untersuchungsausschuss des Landtags zum Polizeieinsatz zu beeinflussen versuchte. Besonders mit der CDU-Fraktion gab es dazu ein enges Zusammenspiel – und auch mal ein Veto. Der Vorschlag des CDU-Mannes Ulrich Müller, den Einsatz von externen Polizeiexperten aufklären zu lassen, galt etwa als „überaus problematisch“; die Polizeiführung würde so lange „quasi zur Disposition gestellt“. Nötig sei aber „ein Signal des Vertrauens der Politik an die Polizei“.

Stefan Mappus wurde von den Ministerialen akribisch auf seine Aussage im Dezember 2010 vor dem Gremium vorbereitet. Anhand der bisherigen Zeugenaussagen wurde ihm vorgeschlagen, wie er sich einlassen solle – und offenbar auch, wie besser nicht. Fett gedruckt hieß es in dem Vermerk des zuständigen Referatsleiters, Mappus‘ Angebot bei einer Besprechung, sich persönlich bei den Ministerpräsidenten anderer Bundesländer um zusätzliche Polizeikräfte zu kümmern, sei „bislang von keinem Zeugen … thematisiert“ worden. Aus gutem Grund: es hätte die Argumentation des Ministerpräsidenten konterkariert, wonach der Einsatz ausschließlich Sache der Polizei gewesen sei und er sich komplett herausgehalten habe. Tatsächlich blieb die Offerte im U-Ausschuss unerwähnt. Die Frage, ob er die Protokolle der Aussage des damaligen Polizeipräsidenten Stumpf kenne, verneinte Mappus; tatsächlich waren ihm alle wesentlichen Punkte mitgeteilt worden.

Falschaussagen wären inzwischen verjährt

Für den langjährigen Richter Reicherter könnte es sich um Falschaussagen von Mappus und um Anstiftung dazu handeln. Zeugen seien nämlich verpflichtet, alle relevanten Punkte von sich aus anzusprechen. Der Vermerk zeige, dass das Angebot als wichtig betrachtet wurde – und gerade deshalb verschwiegen werden sollte. Eine strafrechtliche Untersuchung komme aber nicht mehr in Betracht, weil die Vorgänge 2015 verjährt seien. Die Regierung Kretschmann hätte dies ermöglichen können, wenn sie dem bereits 2012 gestellten Antrag früher stattgegeben hätte. Mappus wollte sich auf Anfrage nicht äußern; alles sei umfassend aufgearbeitet.

Die Dokumente zur Schlichtung wertet Reicherter als Beleg für eine Täuschungsabsicht. Während der Öffentlichkeit das Bild eines objektiven Faktenchecks vermittelt wurde, habe die Landesregierung „mit gezinkten Karten“ gearbeitet.

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