Weitere Gründe sind die Gerichtsurteile von 2010 an, in denen Klagen über eine Urheberrechtsverletzung durch einen Teilabriss abgewiesen worden seien. Aus „verfassungsrechtlichen Gründen“ – Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Richter – könne der Bundestag gerichtliche Entscheidungen nicht bewerten oder gar aufheben. Außerdem waren eine Vielzahl von Anträgen der Fraktionen von Grünen und Linken zum Thema Stuttgart 21 mehrheitlich abgelehnt worden.

 

Unabhängig vom Ergebnis können es die Projektgegner bereits als Erfolg bewerten, dass es ihr Antrag überhaupt zur Behandlung im Plenum gebracht hatte. Die meisten Anliegen erledigt der Ausschussdienst mittels Absage - was nicht verwundert bei 16 000 Petitionen im Jahr. Schließlich hat jedermann das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden.

Wer keine Angriffskriege will, eine mautfreie Benutzung des Herrentunnels in Lübeck fordert oder Griechen eine Entschädigung für Nazi-Gräuel zukommen lassen will (oder auch nicht), meldet sich in Berlin. Dort regelt man die Anträge nicht von heute auf morgen, im vorliegenden Fall reichte nicht einmal eine Legislaturperiode, was wegen der veränderten Zusammensetzung des neuen Parlaments eher eine bremsende Wirkung entfaltete.

Nicht die am längsten unbeantwortete Petition

Der Petitionsausschuss hatte mehrere Stellungnahmen der Regierung eingeholt. Jedes Mal wurden die Berichterstatter informiert, von denen es für eine Petition je einen Vertreter der Regierungsparteien und der Opposition gibt. Zur weiteren Sachaufklärung gab es Anhörungen und Akteneinsichten. Daraus resultierte die Erkenntnis, dass es sich bei S 21 eigentlich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn handele – ein Argument, das in Berlin immer dann genannt wird, wenn es um eine höhere Kostenbeteiligung geht.

Im Grundsatz hat die Bundespolitik das Projekt sehr wohl als ihres betrachtet und Weichen gestellt. So hatte Kanzlerin Angela Merkel etwa am 15. September 2010 in einer Regierungserklärung die Landtagswahl in Baden-Württemberg 2011 als Abstimmung über das Bahnprojekt bezeichnet und betont: „An Stuttgart 21 entscheidet sich die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas.“

Weitere Gründe sind die Gerichtsurteile von 2010 an, in denen Klagen über eine Urheberrechtsverletzung durch einen Teilabriss abgewiesen worden seien. Aus „verfassungsrechtlichen Gründen“ – Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Richter – könne der Bundestag gerichtliche Entscheidungen nicht bewerten oder gar aufheben. Außerdem waren eine Vielzahl von Anträgen der Fraktionen von Grünen und Linken zum Thema Stuttgart 21 mehrheitlich abgelehnt worden.

Unabhängig vom Ergebnis können es die Projektgegner bereits als Erfolg bewerten, dass es ihr Antrag überhaupt zur Behandlung im Plenum gebracht hatte. Die meisten Anliegen erledigt der Ausschussdienst mittels Absage - was nicht verwundert bei 16 000 Petitionen im Jahr. Schließlich hat jedermann das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden.

Wer keine Angriffskriege will, eine mautfreie Benutzung des Herrentunnels in Lübeck fordert oder Griechen eine Entschädigung für Nazi-Gräuel zukommen lassen will (oder auch nicht), meldet sich in Berlin. Dort regelt man die Anträge nicht von heute auf morgen, im vorliegenden Fall reichte nicht einmal eine Legislaturperiode, was wegen der veränderten Zusammensetzung des neuen Parlaments eher eine bremsende Wirkung entfaltete.

Nicht die am längsten unbeantwortete Petition

Der Petitionsausschuss hatte mehrere Stellungnahmen der Regierung eingeholt. Jedes Mal wurden die Berichterstatter informiert, von denen es für eine Petition je einen Vertreter der Regierungsparteien und der Opposition gibt. Zur weiteren Sachaufklärung gab es Anhörungen und Akteneinsichten. Daraus resultierte die Erkenntnis, dass es sich bei S 21 eigentlich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn handele – ein Argument, das in Berlin immer dann genannt wird, wenn es um eine höhere Kostenbeteiligung geht.

Im Grundsatz hat die Bundespolitik das Projekt sehr wohl als ihres betrachtet und Weichen gestellt. So hatte Kanzlerin Angela Merkel etwa am 15. September 2010 in einer Regierungserklärung die Landtagswahl in Baden-Württemberg 2011 als Abstimmung über das Bahnprojekt bezeichnet und betont: „An Stuttgart 21 entscheidet sich die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas.“

Laut einer Information des Ausschussdiensts ist die Roser-Petition beileibe nicht die am längsten unbeantwortete. Tatsächlich harrt noch ein Antrag vom 2. Januar 2006 – neben aktuell 610 weiteren – auf eine abschließende Bewertung. Darin wird das Recht auf Volksabstimmung gefordert. Begründung: „Es fallen immer wieder Entscheidungen in der Politik, die nicht im Sinne des Volkes sind.“