Am 18. Juli hatte ein Baukran im Bahnhof Feuerbach eine Oberleitung herunter gerissen, die eine wartende S-Bahn traf. Der Vorfall auf der S-21-Baustelle hat ein juristisches Nachspiel.

Stuttgart - Der S-21-Kranunfall im Bahnhof Feuerbach, bei dem am 18. Juli eine Oberleitung auf einen S-Bahn-Wagen stürzte, hat ein juristisches Nachspiel. Die S-21-kritischen Ingenieure 22 haben bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Anzeige erstattet wegen Gefährdung des Schienenverkehrs im Bahnhof Feuerbach und wegen der Gefährdung von Fußgängern am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz durch die Betriebsweise der auf den Baustellen eingesetzten Baukräne. Die Anzeige richtet sich gegen den Bauherrn, die DB-Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, das Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde und gegen die beiden Baufirmen Züblin AG und Baresel GmbH. Im Feuerbacher Fall ermittelt auch die Bundespolizei, die frühestens Mitte August mit Ergebnissen rechnet.

 

Last über Personen am Kiesinger-Platz?

Bei dem Unfall im Bahnhof Feuerbach hatte ein Baukran mit seiner Last eine Oberleitung abgerissen, die auf einen auf Gleis 2 wartenden Zug fiel. Daraufhin saßen 150 Fahrgäste, darunter 70 Kinder fest, die die S-Bahn erst verlassen konnten, nachdem der Strom abgestellt und der Fahrdraht geerdet war. Die Ingenieure 22 werfen der Bahn vor, Sicherheitsvorschriften zu verletzen. So sei beim Kranbetrieb das Schwenken von Lasten über Gleisanlagen, spannungführenden Oberleitungen und im Aufenthaltsbereich von Personen untersagt. Deshalb sehen die Anzeigeerstatter auch am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz eine Gefährdung, weil dort Lasten über Personen hinweg transportiert würden – was sie mit Fotos dokumentiert haben.

Die Bahn hatte eine Stellungnahme zu dem Vorfall wegen der Ermittlungen abgelehnt, verwies aber darauf, dass sie davon ausgehe, dass auf den S-21-Baustellen die Vorschriften eingehalten würden.